31.08.2016 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Einlassung von Herrn Schmidt, dass ein verkürztes Verfahren nach 13 a BauGB wegen des Biotopes in dem Bereich nicht angezeigt sei, erklärt Herr Plewe, dass das Biotop Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs ist und auch bleiben soll. Dem stehe ein verkürztes Verfahren nicht entgegen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/16 Wohnbebauung Steltenbergstraße liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, im gleichnamigen Stadtbezirk, zwischen der Steltenbergstraße sowie der Letmather Straße und grenzt westlich an die bestehende Wohnbebauung. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 764, 762, 776, 786, 779, 789, 780, zum Teil 792, 795, 403, 110, 109, 108, 107, 106, 404, 468, 475, 578, 479, 503.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan, im Maßstab 1:500, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im 2. Quartal des Jahres 2017 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage