09.06.2016 - 6.1 Zuwegung Brucker Platz (Vorschlag der Fraktion ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers:

Die beiden TOP 4.3 und 6.1 wurden zusammen beraten. Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Protokollierung der Diskussion unter TOP 4.3. Die Abstimmung erfolgte getrennt und wird auch getrennt unter TOP 4.3 und 6.1 dargestellt.

Als Anlagen 1 und 2 sind der Niederschrift die Anregung der Anlieger für die Zuwegung zum Brucker Platz sowie ein Plan der Verwaltung über die sogenannten „Schleppkurven“ (Kurvenradien) im Bereich des Lennedamms beigefügt.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt folgende Zuwegungen zum Brucker Platz:

 

  1. Die Zuwegung erfolgt aus süstlicher Richtung (Bahnstraße / Langenkampstraße) über den verkehrsberuhigten Bereich entlang des Lennedamms in Form einer sogenannten „unechten Einbahnstraße“. Dies bedeutet, dass die Abfahrt über diese Trasse ab dem Brucker Platz durch das Zeichen 267 der Anlage 2 zu § 41 StVOEinfahrt verboten“ (Roter Kreis mit weißem Balken) verhindert wird.

 

  1. Die Zuwegung aus nordwestlicher Richtung erfolgt im gegenläufigen Verkehr über den Alten Marktplatz (Parkplatz hinter dem Rathaus Hohenlimburg) entlang des verkehrsberuhigten Bereichs am Lennedamm.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

5

 

 

SPD

 

 

3

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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