09.06.2016 - 6.1 Zuwegung Brucker Platz (Vorschlag der Fraktion ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 09.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Hannah Knoche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis des Schriftführers:
Die beiden TOP 4.3 und 6.1 wurden zusammen beraten. Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Protokollierung der Diskussion unter TOP 4.3. Die Abstimmung erfolgte getrennt und wird auch getrennt unter TOP 4.3 und 6.1 dargestellt.
Als Anlagen 1 und 2 sind der Niederschrift die Anregung der Anlieger für die Zuwegung zum Brucker Platz sowie ein Plan der Verwaltung über die sogenannten „Schleppkurven“ (Kurvenradien) im Bereich des Lennedamms beigefügt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt folgende Zuwegungen zum Brucker Platz:
- Die Zuwegung erfolgt aus südöstlicher Richtung (Bahnstraße / Langenkampstraße) über den verkehrsberuhigten Bereich entlang des Lennedamms in Form einer sogenannten „unechten Einbahnstraße“. Dies bedeutet, dass die Abfahrt über diese Trasse ab dem Brucker Platz durch das Zeichen 267 der Anlage 2 zu § 41 StVO „Einfahrt verboten“ (Roter Kreis mit weißem Balken) verhindert wird.
- Die Zuwegung aus nordwestlicher Richtung erfolgt im gegenläufigen Verkehr über den Alten Marktplatz (Parkplatz hinter dem Rathaus Hohenlimburg) entlang des verkehrsberuhigten Bereichs am Lennedamm.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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401,4 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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475,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.005,7 kB
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