02.03.2016 - 5.5 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein geänderter Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU; SPD und Bürger für Hohenlimburg und der Vertreterin von HAGEN AKTIV ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 11 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Schmidt unterstreicht die Wichtigkeit und Tragweite dieses Themas für die betroffenen Bürger und bemängelt die fehlenden gesetzlichen Regelungen des Landes.

 

Herr Leisten kritisiert ebenfalls die fehlende Landesgesetzgebung und regt an, sich den Regelungen, die bereits 4 Bundesländer getroffen haben, anzuschließen. Außerdem müsse für eine Entscheidung das Artenschutzgutachten II abgeschlossen sein.

Dieser Meinung schließt sich Herr Arnusch an, da eventuell archäologische Funde zu berücksichtigen seien. Weiter verweist er auf den gemeinsamen Antrag aus der Bezirksvertretung und bittet so zu entscheiden.

Auch Frau Nigbur-Martini stellt fest, dass diese Vorlage ohne Artenschutzgutachten II nicht abstimmungsreif sei.

 

Lediglich Frau Pfefferer stellt fest, dass die Ausführungen der Verwaltung plausibel erscheinen und sie der Vorlage zustimmen werde.

 

Weiter beteiligt sich Herr Sondermeyer an der Diskussion und unterstreicht die Relevanz der Windenergie für die Zukunft.

 

Herr Bleja führt aus, dass diese Vorlage Ausfluss der vergangenen, nicht weitergeführten Planungen sei. Es bestand der Auftrag, zunächst den Abstand zum Wohnen festzulegen und eine erste Artenschutzprüfung durchzuführen. Alle gewünschten Bausteine seien in der Vorlage abgearbeitet.

Sollten durch anders festgelegte Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung Flächen für eine mögliche Nutzung herausfallen, sei für diese Flächen eine kostenintensive Artenschutzprüfung II nicht notwendig.

Er macht weiter deutlich, dass nachdem die Abstände festgelegt und anschließend die Artenschutzprüfung II durchgeführt sei, werde das weitere Verfahren mit Offenlage und endgültigem Beschluss vorangetrieben.

 

Herr Voss stellt zunächst den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

5

 

SPD

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

12

Enthaltungen:

0

 

 

Anschließend stellt er den gemeinsamen Vorschlag der Bezirksvertretung mit Ausnahme der Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung:

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die vorliegenden Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage werden überwiegend abgelehnt.

 

  1. Die BV beschließt mit der Aufforderung an den Rat gleichlautend zu beschließen, falls nicht der Rat die Beschlussfassung sinnvollerweise auf einen Zeitpunkt vertagt, an dem eine ordentlich abgeschlossene ASPII vorliegt:

 

Die festzulegenden Abstände zwischen potentiellen WEA-Konzentrationszonen und der Wohnbebauung als weiche Tabuzonen werden wie folgt beziffert: 1000 m zum Wohnen im Innenbereich, 800 m zum Wohnen im Außenbereich und 900 m zu Mischgebieten. Die bisherigen potentiellen Zonen 4, 6 und 8 wären bereits bei geringeren Abständen aus der weiteren Planung herausgefallen, was die BV begrüßt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitergehende Überprüfung der verbleibenden Zonen in Hinblick auf den vorsorgenden Lärmschutz durchzuführen und dabei die Einstufung der nächstgelegenen Gebiete als reines oder allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere die Vorgaben der TA-Lärm gerichtsfest einzubeziehen. Es sind von den Windradherstellern bezifferte Lärmwerte und keine schöngerechneten Werte ggf. aus einem nicht gewährleisteten gedrosselten Betrieb vorauszusetzen. Die Klinik Ambrock ist ausdrücklich erwähnt. Die gesamte Vorgehensweise erfolgt nicht schrittweise nach den Vorgaben des Baugesetzes/Winderlasses NRW. Hier ist die Gefahr Fehler zu machen sehr hoch, wodurch der gesamte Prozess der Flächennutzungsplanung gefährdet wird und unter Umständen dann auch nicht gerichtsfest ist. Die Verspargelungdroht. In der Beschlussvorlage wird das Pflegeheim MarthaMüller-Haus im Wesselbachtal (Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten: 45/35dB(A), Tag/Nacht) nicht genannt , bzw. die Abstandskriterien zu Fläche 5 nicht angewendet. Das Pflegeheim in Hagen-Dahl wird ebenfalls nicht erwähnt.

 

  1. Die Verwaltung macht folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die bisherigen Ergebnisse der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen und die Planung ohne die Zonen 3, 6, 7.1 und 11.2 weiter zu führen.

Die Artenschutzprüfung 2 (ASP2) ist noch nicht fertig. Die Verwaltung macht keine Angaben, warum die ASP2 nicht längst in einen Umweltbericht eingeflossen ist und den Gremien zur Kenntnis vorliegt. Lt. Verwaltung sollte die ASP2 im September/Oktober 2015 fertig sein?! Es kursiert im politischen Raum das Gerücht, die Bezirksregierung Arnsberg habe die bisherigen Ergebnisse der ASPII komplett abgelehnt. Warum werden die ASPII und ggf. Stellungnahmen übergeordneter Behörden der Politik und den Betroffenen in Hagen nicht zur Kenntnis gebracht? Der BV liegen sie jedenfalls nicht vor und wir sehen hierin mögliche Verfahrensfehler.

Die an sich selbstverständliche Voraussetzung, dass Politik nur Unterlagen berät, die ihr auch in Gänze bekannt sind, ist hier zunächst herzustellen.

 

  1. Ferner schlägt die Verwaltung vor: Für die Zonen 2, 5, 10,11.1 und 12 sind Raumnutzungsanalysen für den Rotmilan und Schwarzstorch durchzuführen.

Es sollen Raumnutzungsanlysen durchgeführt werden. Auf welcher Grundlage sollen nur diese zwei Arten geprüft werden? Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Uhu, Fledermaus, Haselhuhn, etc. Dies sind versteckte ASP3 Gutachten, die in diesem Schritt vorbereitet werden sollen und die               logischerweise erst nach Abschluss der korrekten ASP2 durchgeführt werden könnten und von daher kategorisch von der BV abgelehnt werden. Weitere Verfahrensfehler wären vorprogrammiert. Der durch Ornithologen anerkannte Vogelzug wird in der Beschlussvorlage und in dem gesamten               Prozess der Planung in keiner Weise der Prüfung unterworfen bzw. ignoriert. Hierzu ist eine Umweltprüfung erforderlich, die bisher nicht durchgeführt wurde, oder nicht abgeschlossen ist. (siehe hierzu: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in der Sache 1 C 10414/14.OVG) Die BV sähe einen klaren Verfahrensfehler, sollte es zu Baugenehmigungen der Stadt Hagen für Großwindanlagen im Vogelzugbereich kommen.

Entsprechende Untersuchungen sind ggf. ergebnisoffen und ohne Vorgaben zu beauftragen.

 

  1. Themeninvolvierte Juristen behaupten, die grundsätzliche Kostenabwälzung eines ASPII Gutachtens auf potentielle Investoren - wie hier gem. Ratsbeschluss  geschehen - sei mindestens rechtlich bedenklich wenn nicht rechtswidrig. Die Probleme, die wir nun mit dieser ASPII haben, bestätigen hierzu die von der BV Hohenlimburg von Anfang an geäußerten Rechtsbedenken. Zu diesem und zu den anderen Punkten der Rechtsbedenken, bittet die BV um eine kurzfristige Stellungnahme des Rechtsamtes, die Eiligkeit ergibt sich aus den fortlaufenden Beratungen der Hagener Gremien.

 

  1. Grundsätzlich merkt die BV an, dass bei der aktuellen Vorlage der Verwaltung nach einer über Monate auch mit der Bevölkerung breit gefächerten und aufgestellten Diskussion wesentliche Kritikpunkte aus der Diskussion über:

 

  • Eine immer noch nicht veröffentlichte ASPII
  • Die Zugvögel und auch viele andere wichtige Tierarten
  • Die Meinung des NABU-Hagen
  • Gerichtsfeste Anwendung der TA-Lärm
  • Brandschutz
  • Landschaftsschutz
  • Kulturdenkmäler (Denkmalschutz/Archäologie...)
  • Infraschall
  • rperschall
  • Die Meinung des Bundesamtes für Flugsicherung

 

nicht einmal andeutungsweise gestreift werden, insofern stellt man sich in der Bevölkerung die Frage, ob ihre Gesundheit hier ähnlich tertiär behandelt wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2639&TOLFDNR=229779&selfaction=print