02.03.2016 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Reinke und Herr Arnusch geben nach eingehender Prüfung der Maßnahme ihre Zustimmung zu der Vorlage.

 

Herr Arnusch bittet außerdem zu prüfen, ob es nicht möglich sei, zu dem angesprochenen Spielgerät, im Bereich der evangelischen Kirche einen kleinen Bolzplatz einzurichten.

 

Herr Bleja macht darauf aufmerksam, dass von einem Bolzplatz in einem Wohngebiet Lärm ausgehe und damit Probleme aufwerfen könne.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Das Plangebiet wird um das Grundstück des Denkmales Tiefendorfer Straße 8 und bis zur Mitte der Verkehrsfläche der Tiefendorfer Straße erweitert.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einschließlich der Begründung vom 08.02.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Berchum in Flur 3 das Flurstück  334 (teilw.), Flurstück 435 und 436, und in Flur 5 die Flurstücke 271, 247 (teilw.). und 282 (teilw.). In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

chster Verfahrensschritt:

Voraussichtlich im 3. Quartal 2016 erfolgt der Satzungsbeschluss.  

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage