20.01.2016 - 9.1 Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 20.01.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Voss informiert über die jährlich durchzuführende Etatisierung der freien Haushaltsmittel und weist nochmals gesondert auf die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Teilprodukte untereinander hin.
Erörterungsbedarf ergibt sich nicht, sodass wie folgt beschlossen wird:
Beschluss:
Neben den bereits veranschlagten zweckgebundenen Mitteln erfolgt folgende Einzelveranschlagung der freien bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in Höhe von insgesamt jeweils 30.000 € für die Haushaltsjahre 2016/2017:
Teilprodukt: Bezeichnung Vorschlag
1.11.90.03.01 Repräsentationsaufwendungen 5.500 €
1.11.90.03.03 Vereinsförderung 6.000 €
1.11.90.03.04 Pflege des Ortsbildes 4.000 €
1.11.90.03.05 Jugendrat 1.000 €
1.11.90.03.06 Jugendförderung 4.000 €
1.11.90.03.07 Sportförderung 4.000 €
1.11.90.03.10 Gemeindestraßen 1.000 €
1.11.90.03.11 Stadtwerbung 3.000 €
1.11.90.03.12 Städtepartnerschaften 1.500 €
Summe: 30.000 €
Alle Positionen sind gegenseitig deckungsfähig.
