31.08.2016 - 8.8 Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Raphaela Herberhold
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Timm geht kurz auf die geplante zu bauende Fläche an der Brandenburger Straße ein. Er macht darauf aufmerksam, dass an dieser Stelle auf einen Spielplatz zu verzichten sei. Eine Bebauung sei aus seiner Sicht an diesem Standort jedoch nicht vorteilhaft. Besonders an Wochenenden fehlen im Bereich der Sportanlage Voßacker Parkmöglichkeiten. Aus diesem Grunde sei eine Errichtung von Parkplätzen sinnvoller.
Herr Kohaupt möchte wissen, wie man auf diese Fläche zur Bebauung gekommen sei.
Herr Winkler entgegnet, Mitarbeiter seien damit beauftragt worden, freie Flächen die bebaut werden könnten auswindig zu machen um sie anschließend gewinnbringend zu veräußern.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Timm, Kohaupt und Fritzsche.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 Wohnbebauung Brandenburger Straße liegt in Vorhalle, im Stadtbezirk Nord, an der Kreuzung Brandenburger Straße / Vossacker und nördlich der Hauptschule Vorhalle. Das Plangebiet liegt in Flur 3 und umfasst das Flurstück 535 sowie teilweise das Flurstück 790.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan, im Maßstab 1:500, ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 1. Quartal des Jahres 2017 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,3 kB
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