31.08.2016 - 8.4 Weg zw. Hagener Str. und Wilhelm-Hecking-Str. (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung des

 

Weges zw. Hagener Straße und Wilhelm-Hecking-Straße

(Hagener Str. 59-63b)

 

 

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück

Gemarkung Boele, Flur 22, Flurstücke 939, 788)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Widmung des im Plan gestreift markierten Bereiches (Flst. 788) ist auf den Fußngerverkehr beschränkt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage