31.08.2016 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau M. bemängelt zum wiederholtem Male, dass im Dr.-Lammert-Weg der Aushub für ein Neubauvorhaben auf dem städtischen Grundstück, auf dem ein Spielplatz errichtet werden sollte, gelagert werde. Sie möchte wissen,wann mit der Errichtung des Spielplatzes zu rechnen sei. Die Mitglieder der BV-Nord hätten in der Sitzung im Juni, die Verwaltung aufgefordert, die Sachlage zu prüfen und darüber zu berichten.
Herr Wehner entgegnet, die Bauverwaltung stehe mit der Rechtsanwaltkanzlei, die das Insolvenzverfahren der im Dr.-Lammert-Weg bisher tätigen Firma eröffnet habe, in Kontakt. Die Firma selbst sei jedoch nicht zu erreichen. Der Wirtschaftsbetrieb Hagen habe den Auftrag, die Kosten für den Bodenaushub zu ermitteln. Mitte September sei mit einem Ergebnis zu rechnen.
Frau M. zeigt sich verärgert über die Vorgehensweise wie mit den Bürgeranregungen und Vorschlägen umgegangen werde.
Herr Kohaupt betont, dass bisher die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Verwaltung sehr gut sei. Er bedaure jedoch, dass wegen der finanziell schlechten Lage der Stadt und vieler unbesetzter Stellen der Verwaltung, die Aufgaben nicht immer zeitnah erledigt werden könnten. Er bittet um etwas Geduld und hofft, dass in der Septembersitzung alle Fragen beantwortet werden könnten. Sollte jedoch vorher eine Mitteilung vorliegen, würde Frau M. umgehend darüber informiert.
Herr Winkler ergänzt, dass die Spielplatzfläche nicht Gegenstand des Bebauungsplanes sei. Der Fachbereich Jugend und Soziales sei für die Bedarfsplanung von Spielplätzen zuständig. Anhand der Erhebungen durch den Fachbereich sei man dazu gekommen, dass sich die Kinder des Neubaugebietes Dr.-Lammert-Weg bereits in einem Alter befänden, wo der Kleinkinderspielplatz nicht mehr erforderlich sei. Die Spielfläche solle jedoch weiter aufrechterhalten bleiben. Die Ausstattung des Spielplatzes sei jedoch der Altersgruppe der Kinder anzupassen. Die Kleinstkinderspielgeräte seien aus diesem Grunde nicht mehr erforderlich und würden somit auch nicht errichtet. Dieser Bereich würde jedoch in die Grünfläche integriert und als Erholungs- und Spielfläche ausgewiesen.
Herr Kohaupt merkt an, dass er nach ausführlichen Recherchen keinerlei Hinweise auf die Planung eines Spielplatzes gestoßen sei.
Herr Winkler entgegnet, dass für den o.g. Bereich eine Spielfläche ausgewiesen sei, es jedoch es keine Richtlinie gäbe, wie der zu errichtende Spielplatz auszustatten sei. Er gehe davon aus, dass mit einer konkreten Planung mit Ende der Arbeiten des II. Bauabschnittes zu rechnen sei.
Frau M. geht auf den Inhalt des im TOP 8.9 vorgesehen Beratungspunktes zum Bebauungsplan Nr. 4/81, 1. Änderung – Ortsumgehung Boele-
Vorlagen Nr.: 0712/2016 ein. Sie hinterfragt, ob die politischen Gremien der Vorlage guten Gewissens zustimmen könnten.
Herr Kohaupt betont, dass die Mitglieder der einzelnen Gremien bei Anregungen und auch Einwänden gegen Bebauungspläne, diese mit bestem Können prüfen und anschließend darüber beraten würden.
Frau M. ist der Meinung, dass es sich hier nicht um eine geringfügige Ausweitung der bebaubaren Flächen handle. Da der II. Bauabschnitt nur über die Straße des schon bebauten Bereiches zu erreichen sei, sei auch mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Somit sei die Ausweitung aus ihrer Sicht nicht als geringfügig anzusehen. Sie merkt an, dass sich beim Verzicht des geplanten Pollers zur Hagener Straße die Verkehrssituation erheblich entspannen würde.
Herr Kohaupt weist darauf hin, dass in der Stellungnahme der Verwaltung auf die Prüfung der Verkehrsbelastung durch Erfahrungswerte in anderen vergleichbaren Wohngebieten, hingewiesen werde. Er merkt an, dass dieser Poller wegen eines Normkontrollverfahrens in die Planung aufgenommen worden sei. Er gehe davon aus, dass auf den Poller verzichtet werden könnte, wenn der damalige Kläger nicht mehr auf seinem Recht bestehen würde.
Herr Winkler fügt hinzu, dass die geplante Straßengröße für dieses Wohngebiet aus planungsrechtlichen Gründen ausreichend sei.
Herr Kohaupt schlägt vor, nach Prüfung der Sachlage, wenigstens in der Bauphase auf den Poller zu verzichten.
