25.05.2016 - 8.3 Bebauungsplanverfahren Nr. 1/16 (669) -Freizeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 25.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend geht Herr Kohaupt auf den Inhalt der Vorlage ein. Er merkt an, dass die geplante Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant sei. Er macht darauf aufmerksam, dass sich in diesem Zeitraum die Sommerferien befinden.
Frau Roth entgegnet, dass das 3. Quartal bis Ende Oktober gehe und man die Ferien berücksichtigen werde.
Herr Kohaupt möchte wissen, ob die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen soll.
Frau Roth bejaht die Aussage.
Herr Fritzsche möchte wissen, wer die Anregungen und Ideen zur Freizeitentwicklung am Hengsteysee koordiniert.
Frau Roth teilt mit, dass sie die Ansprechpartnerin für dieses Projekt sei. Weiterhin werde sie sich mit dem Stadtteilforum Vorhalle in Verbindung setzen und deren Vorschläge mit berücksichtigen.
Herr Fritzsche regt an, die Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf die Nachbarstädte auszuweiten.
Frau Roth macht darauf aufmerksam, dass dieser Entwicklungsprozess auf langfristiger Ebene zu betrachten und umzusetzen sei.
Herr Mosch begrüßt es, dass die Bürger mit in so einen Prozess einbezogen werden sollen.
Auf die Frage von Herrn Mosch entgegnet Herr Erlmann, dass es bereits Beratungen im Umweltausschuss und im Stadtentwicklungsausschuss gegeben habe.
Herr Mosch wünscht eine regelmäßige Information in der BV-Nord zum Fortgang des Entwicklungsstandes des Projektes.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) –Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.
Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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