03.11.2016 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 9/13 (653) Misch- und Gewerbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 03.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hammerschmidt erläutert den Tagesordnungspunkt und erklärt die Parallelen zum Bebauungsplan 20/77. An der nachfolgenden Diskussion über die Auswirkungen des Bebauungsplans für die kleineren Ladenlokale der Einzelhändler im Bereich der Enneper Straße beteiligen sich die Damen Bremser und Hammerschmidt sowie die Herren Mervelskemper und Gronwald. Es wird nachstehender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt vorbehaltlich der Beantwortung der Frage, ob auch die kleineren Ladenlokale der Einzelhändler im Bereich der Enneper Straße betroffen sind nachstehenden Beschluss. Die Beantwortung der Frage soll bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.11.2016 erfolgen.
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/13 (653) Misch- und Gewerbegebiet südlich und nördlich der Enneper Straße von der Stadtgrenze bis zum Haus Enneper Straße Nr. 79, Sondergebiet Enneper Str. 91-95 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 15.07.2016 wird gemäß § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Haspe, Gemarkung Westerbauer, zwischen der Talbahntrasse der Deutschen Bahn AG im Süden und der Enneper Straße im Norden. Im Westen reicht das Plangebiet bis an die Stadtgrenze zu Gevelsberg, im Osten endet es nach dem Grundstück Enneper Str. 79. Der genaue Verlauf der Plangebietsgrenzen ist dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.
Erweiterungsbereich:
Im südlichen Bereich schließt die Plangebietsgrenze nun die parallel zum Grundstück Enneper Str. 113 verlaufende Gleistrasse mit ein und im nord-westlichen Bereich das gesamte Grundstück Enneper Str. 106,108.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
731,3 kB
|
