09.06.2016 - 5.3 Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hammerschmidt erklärt, dass der Eigentümer verkehrssicherungspflichtig ist und dass das Bauordnungsamt sowie das Ordnungsamt nur bei Gefahr im Verzug tätig werden dürfen. Herr Romberg bedankt sich für die Antwort und bittet darum den Eigentümer der Brandtbrache nochmals auf seine Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen. Frau Hammerschmidt sagt zu den Eigentümer schriftlich über seine Pflichten zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung