13.12.2016 - 4.1 Anfrage der SPD-Fraktion: Bebauung und Straßenf...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt und macht auf die als Tischvorlage ausgelegte Mitteilung aufmerksam, welche als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Darüber hinaus informiert Herr Kirchhoff nach Rücksprache mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG), dass diese die Grundstücke gekauft haben und insgesamt 7 Häuser dort planen.

Baurecht bestehe jedoch zunächst nur für die angrenzenden Grundstücke zur Keplerstraße. Zu dem bereits geplanten, könnte theoretisch noch ein weiteres Haus Richtung Altbebauung genehmigt werden. Für den hinteren Bereich jedoch müsse zunächst Planungsrecht geschaffen werden. Dort soll die Erschließung über den Weg, der in den Wald hinein führt, geschaffen werden – weiterhin mit der Möglichkeit, dass nach wie vor aus dem Wald Holz abgefahren werden kann.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Jobst, Neuhaus und von der Verwaltung Frau Vogeler und Herr Kirchhoff teil.

 

Einzelne Fragen werden von Herrn Kirchhoff und Frau Vogeler beantwortet.

 

Auf die Frage von Herrn Jobst, teilt Herr Kirchhoff mit, dass auch die Feuerwehr durch die Keplerstraße komme. Dies müsse schon allein aus bauordnungsrechtlicher Sicht sichergestellt sein. Insgesamt soll der schmalere Bereich in einer Breite ausgebaut werden, dass auch größere Fahrzeuge von der Schliggenstraße aus links abbiegen können.

 

Frau Vogeler fügt planungsrechtlich noch hinzu, dass entlang der Keplerstraße in einer Tiefe von etwa 30 Metern Planungsrecht vorhanden sei. Westlich des Gebäudes Nr. 6 könnten insgesamt 3 Gebäude entstehen. Alles andere würden dann dem Außenbereich zugeordnet werden, wofür Planungsrecht geschaffen werden müsse. Dies durch entweder einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder einer Satzung nach § 34 BauGB, die den Außenbereich dann zum Innenbereich mache. Hier sei aber der Waldabstand noch zu regeln.   

 

Weiterer Erörterungsbedarf ergibt sich nicht.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen