10.11.2016 - 4.3 Realisierung eines neuen ALDI-Marktes in Eilpe ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Vogeler fasst die bisherigen Entwicklungen kurz zusammen. So seien Wünsche geäußert worden, die über die Regelung eines Baugenehmigungsverfahrens hinausgehen. Über diese Dinge wurde eine öffentlich rechtliche Vereinbarung getroffen, die am 17.10.2016 vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde.

In dieser Vereinbarung wurde die verkehrliche Erschließung durch die Einrichtung einer Linksabbiegespur festgehalten; darüber hinaus 15 Stellplätze, die auch außerhalb der Öffnungszeiten unentgeltlich zur Verfügung stehen; eine fußläufige Verbindung zur Franzstraße in Form einer zweiläufigen Treppenanlage; die Einfriedung entlang der Franzstraße; Mindeststandards zur Begrünung auf dem Gelände; für eine ausreichende Stromversorgung die Einrichtung einer Trafostation und Regelungen zu den Werbeanlagen wie z. B. deren Größe oder Standorte.

 

Die Baugenehmigung wurde am 26.10.2016 erteilt. Die Abbruchgenehmigung für die Bausubstanz erfolgt voraussichtlich im Dezember, die für die möglicherweise sich anschließenden Gewerbehallen voraussichtlich im Januar/Februar. Der Abbruch des sich auf dem Areal befindlichen Wohnhauses ist für April/Mai 2017 vorgesehen, was gleichzeitig der Termin des Baubeginns sein wird.

 

Die voraussichtliche Markteröffnung ist für das vierte Quartal vorgesehen.

 

Der alte Standort wurde bereits zum 08.10.2016 geschlossen.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Dahme, Hoffmann, Neuhaus, Schmitz und von der Verwaltung Frau Vogeler und Herr Kirchhoff.

 

Die frühzeitige Schließung des alten Standortes wird bedauert.

 

Herr Hoffmann möchte wissen, ob schon Informationen vorliegen, was die Nachnutzung des alten Standortes angehe.

 

Dazu sei noch nichts bekannt, so Frau Vogeler.

 

Herr Neuhaus möchte wissen, wer für die Unterhaltung und Pflege/Winterwartung der neuen Treppenanlage zuständig sei.

 

Dafür, so Herr Kirchhoff, wird der Investor verantwortlich sein, da diese sich auf dessen Privatgrundstück befinde.

 

Darüber hinaus möchte Herr Neuhaus ebenfalls wissen, wer für die Bewirtschaftung der öffentlich zur Verfügung gestellten Parkplätze zuständig ist.

 

Herr Kirchhoff vertritt die Auffassung, wenn nichts im Vertrag geregelt sei, dass die Stadt für die Unterhaltung dieser öffentlichen Verkehrsfläche zuständig sei.

 

Herr Hoffmann vom Rechtsamt führt aus, dass beide Möglichkeiten denkbar seien. Letztendlich werde man sich vielleicht in ein paar Jahren darüber streiten, wer für die Unterhaltung dieser Parkplätze verantwortlich sei.

 

Insgesamt, so Herr Dahme, sei er froh, dass der Errichtung jetzt nichts mehr im Wege zu sein scheint.

Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Erörterungsbedarf.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt den mündlichen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen