10.11.2016 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

a)

Herr Gebhardt sei von Bürgern angesprochen worden, die wissen möchten, ob Drohnenflüge über Privatgrundstücke rechtlich erlaubt seien, insbesondere mit Kamera ausgestattete Drohnen.

Weiterhin möchte er wissen, ob der Drohnenflug vom ehemaligen Waldsportplatz in Rummenohl, was Landschaftsschutzgebiet sei, rechtlich erlaubt sei.  

Wie kann der Bürger sich gegen ein solches Eindringen in seine Privatsphäre schützen?

 

Herr Hoffmann vom Rechtsamt informiert dazu, dass auf frei zugänglichen Plätzen unter Berücksichtigung des Luftverkehrs Drohnen, seiner Erinnerung nach, bis 5 kg genehmigungsfrei gestartet werden dürfen. Darüber hinaus darf sich jeder in Landschaftsschutzgebiete aufhalten, solange das nicht dem Schutzzweck zuwider laufe.

 

Die Stadt jedoch könne die Privatsphäre gar nicht schützen.

 

Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind privatrechtlich zu verfolgen, z. B. in Form einer Unterlassungsklage.

 

Herr Dahme trägt dazu bei, dass die Kirchengemeinde als Eigentümer ihre Zustimmung dazu geben müsse, wenn sich  z. B. Brautleute Fotos von oben - mittels einer Drohne - wünschen.

 

Herr Lichtenberg trägt dazu bei, dass Eigentümer von Drohnen, ausgestattet mit einer mit Kamera, die Fotos mache, insbesondere gewerblicher Natur, eine Genehmigung von der Bezirksregierung Münster benötigen.

 

b) 

Frau Peddinghaus teilt mit, dass sich der Verkehr auf der Heedfelder Straße vor der Baustelle zurückstaue - wenn nun von der Rummenohler Straße LKW Richtung Lüdenscheid fahren möchten, sei dies schon sehr knapp bemessen. Wenn aber dort zusätzlich noch parkende Fahrzeuge stehen, können die entgegenkommenden Fahrzeuge innerhalb ihrer Grünphase nicht fahren. Dann staut sich der Verkehr extrem auf. Erst wenn die stehenden LKW innerhalb ihrer Grünphase wegfahren, könne der entgegenkommende Verkehr fahren.

So möchte Frau Peddinghaus wissen, ob dort, wo der ständige Rückstau entstehe, ein temporäres Parkverbot eingerichtet werden könne.

 

Herr Lichtenberg bietet an, das Anliegen mitzunehmen und sich die Situation mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei vor Ort anschauen zu wollen.

 

Weitere Anfragen gibt es nicht.

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