31.08.2016 - 5.1 Vorschlag der CDU-Fraktion: Neubau der Autobahn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Kirchhoff teilt informierend mit, dass die Stadt Hagen, der Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen einen straßenrechtlichen Vertrag mit Straßen NRW geschlossen habe, in dem die Stadt dem Land gestatte auf der Kattenohler Straße Ertüchtigungsmaßnahmen durchzuführen. Straßen NRW hat sich verpflichtet die Kosten dafür in voller Höhe zu übernehmen.
Herr Bühren von Straßen NRW informiert anhand von zwei Plänen ausführlich über den Ablauf der geplanten Brückenbauprojekte der Autobahnbrücken Kattenohl und Brunsbecke.
Genau genommen handelt es sich bei der Brücke Kattenohl um zwei Brücken, eine für jede Richtung. Aus technischer Sicht müssen beide Brückenbauwerke abgerissen werden um diese in verstärkter Form wieder aufzubauen - beginnend mit der, Richtung Dortmund, sodass der Verkehr auf die andere Seite umgeleitet werden kann. Aufgrund der dafür benötigten großen Baufahrzeuge muss das Gelände im großen Umfang mit Baustraßen bebaut werden.
Im Wesentlichen erfolgt der Neubau der Autobahnbrücke Brunsbecke aus den gleichen Gründen. Da es sich hierbei nur um eine Brücke auf zwei Stahlträgern mit aufliegender Betondecke handelt, habe man die Besonderheit, dass dort vorab, auf östlicher Seite, neben der vorhandenen Brücke eine neue Brücke gebaut wird, um den Verkehr aufrecht zu erhalten.
Die Arbeiten beider Brücken dauern etwa 4 Jahre. Baubeginn wird ungefähr Mitte kommenden Jahres sein.
An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Peddinghaus, die Herren Neuhaus, Heimhard und Herr Bühren von Straßen NRW teil.
Herr Neuhaus möchte wissen, in welcher Form die Kattenohler Straße verstärkt werde und was wie mit dem Eingriff in Natur und Landschaft nach Abschluss der Arbeiten umgegangen werde.
Herr Bühren teilt dazu mit, dass nach Verlegung der benötigten Leitungen der vorhandene Asphalt verschlossen werde und darüber hinaus über alles eine 18 cm starke Asphaltdecke verlegt werde. Sollten sich darüber hinaus noch Schäden ergeben, werden auch diese instand gesetzt. Eine entsprechend vertragliche Übergabe vor Verlassen der Baustelle sei geregelt.
Was den Straßenverkehr angehe, habe man in Absprache mit der Stadt Grundstücke von Anliegern „angemietet“, damit für den Begegnungsverkehr entsprechend ausreichende Ausweichbuchten vorhanden sind.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und über Absprachen mit den Waldbesitzern wird geregelt, was als Waldweg bestehen bleiben kann und was zurück zu bauen ist. Um spätere Brückenbauwerksprüfungen durchführen zu können, sind bestimmte Wege für Fahrzeuge ohnehin freizuhalten.
Beide Brücken werden zeitgleich gebaut.
Die Frage nach Lärmschutzwänden konnte Herr Bühren nicht beantworten. Seiner Auffassung nach würde aufgrund des erheblichen Höhenunterschiedes eine Lärmschutzwand an der Kattenohler Brücke keinen Sinn machen. Bei der späteren Ausbauplanung würde dies ohnehin abgeprüft werden.
Weitere Fragen ergeben sich nicht.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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350,9 kB
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