09.03.2016 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Dahme begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Zunächst bittet Herr Dahme damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um den neuen Punkt I.5.2 Containerstandort Eilpe, hier: mündlicher Sachstandsbericht des Hagener Entsorgungsbetriebes zu erweitern.

 

Dagegen werden keine Einwände erhoben.

 

Herr Heimhard erklärt sich zu dem Tagesordnungspunkt

I.6.1 Teilflächennutzungsplan Windenergie

hier: Überarbeitung der bisher ermittelten potentiellen WEA-Zonen aufgrund der Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange und aus Artenschutzgründen

für befangen.

 

Herr Dahme informiert zum Tagesordnungspunkt I.6.1, dass Herr Bleja, der die Vorlage in der Sitzung vertrete, diese gegenwärtig noch im Landschaftsbeirat vorstellt. So werde man die Einwohnerfragestunde, was die Fragen zur Vorlage betreffe, direkt vor dem Tagesordnungspunkt neu eröffnen, sobald Herr Bleja eintreffe.

Dagegen werden keine Einwände erhoben, sodass so verfahren wird.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Die Niederschrift ist in der ursprünglichen Reihenfolge der Tagesordnung verfasst, zuzüglich der Erweiterung mit dem Tagesordnungspunkt I.5.2.

 

 

1.         Einwohnerfragestunde

 

a)

Herr E., Anwohner der Straße Zur Höhe, zeigt anhand einer selbst gestalteten Abbildung folgende Gefahrensituation auf:

Aufgrund der Enge der Straße „Zur Höhe“, komme es regelmäßig zu Stausituationen zwischen den Fahrzeugen, die in die Straße zur Höhe einbiegen möchten, während aus der Straße „Zur Höhe“ Fahrzeuge in die Selbecker Straße einbiegen wollen. Die wartenden Fahrzeuge auf der Selbecker Straße verursachen dadurch einen Stau, der Autofahrer, die gerade aus – Richtung Breckerfeld wollen, dazu verleite, dort zu überholen. Der sich direkt nach der Einmündung „Zur Höhe“ befindende Zebrastreifen, der insbesondere von Kindern genutzt werde, um zur Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite zu kommen, könne dann nicht mehr eingesehen werden. Dieser Umstand habe immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt.

So bittet Herr E. die Bezirksvertretung darum, prüfen zu lassen, ob auf der Selbecker Straße, vor der Straße „Zur Höhe“ zumindest eine entsprechend notwendige „durchgezogene Linie“ aufgebracht werden könne, die dort ein Überholverbot zur Folge habe.

 

Herr Dahme sagt Herrn E. zu, dies durch die Verwaltung prüfen zu lassen. 

 

b)

Herr H. möchte wissen, ob auch bei der Fa. Weyreuter in Delstern eine Flüchtlingsunterkunft geplant sei.

 

Diese Frage, so Herr Dahme, werde man ebenfalls an die Verwaltung zur Beantwortung weiter geben.

 

 

Hinweis der Schriftführerin:             

Nachfolgend sind alle Fragen zur Vorlage 1187/2015:

 

Teilflächennutzungsplan Windenergie

hier: Überarbeitung der bisher ermittelten potentiellen WEA-Zonen aufgrund der Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange und aus Artenschutzgründen

 

aufgeführt, die in der wieder eröffneten Einwohnerfragestunde, direkt vor dem Tagesordnungspunkt I.6.1, gestellt wurden.

 

 

c)

Herr R. möchte wissen, wie die Verwaltung sicherstellen werde, dass beim geänderten Planungsverfahren der Windkraft substanzieller Raum eingeräumt wird?

Ferner, wie sie sicherstellen wolle, dass die Vorgaben laut Windenergieerlass, Bürgerwindprojekte zu bevorzugen, umgesetzt werden.

 

Herr Bleja teilt dazu mit, dass man entsprechend dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag noch davon ausgehe, dass substanzieller Raum vorhanden sei. Zwar bewege man sich damit sicher an der unteren Grenze dessen, was noch möglich sei. Aufgrund der Bürgerproteste sei der politische Wille jedoch gewesen, über zum Beispiel die entsprechenden Abstandsflächen erneut nachzudenken, um eine Annäherung zu schaffen, was mit der heutigen Vorlage versucht worden ist. Ob die genannten Flächen tatsächlich ausreichen, können nur die Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Eine Antwort zur Bevorzugung von Bürgerwindprojekten könne Herr Bleja nicht geben, da die Planung unabhängig von der Frage vorgenommen wurde, welche Betreiber ein solches Vorhaben umsetzen wollen.

 

d)

Frau N. möchte wissen, wer die weiteren Untersuchungen, wie zum Beispiel den  Artenschutz finanzieren soll?

Ferner, warum die Verwaltung Lärmpegel zugrunde lege, ohne den Anlagetyp und den technischen Fortschritt zur Lärmreduzierung zu kennen?

 

Herr Bleja teilt dazu mit, dass im Vorfeld nicht feststehe, welche konkrete Anlage an welchem Standort komme. So nehme er an, dass hier ein Mittelwert zugrunde gelegt worden ist, was sicher kontrovers von Anlagenbetreiben bzw. Windkraftgegnern gesehen werde.

 

Herr Gimpel vom Umweltamt fügt hinzu, dass das Einzige, was im Vorfeld abgeschätzt werden könne, die optisch verdrängende Wirkung und der Lärm sei. Ausgehend von einer heute gängigen Windenergieanlage mit einer Höhe von 150 m werde die optisch verdrängende Wirkung berechnet, indem die Höhe mal 3 multipliziert werde und somit der Mindestabstand 450 m betrage. Grundlage für die Abstandsfläche aufgrund des Lärms sei der Windenergieerlass, der auf eine entsprechende Studie hinweise.

Aus Sicht des Emissionsschutzes brauche man zunächst keine Abstände festlegen.

Diese errechnen sich demnach aus der Höhe der Anlagen und dem Schallleistungspegel automatisch. Bei höheren Anlagen oder entsprechenden lauteren Anlagen erhöhe sich der Abstand entsprechend.

 

Die Finanzierung weiterer Untersuchungen obliege nach entsprechendem Ratsbeschluss den möglichen Betreibern solcher Anlagen, so Herr Bleja. Das gelte natürlich auch für die noch weiterhin erforderlichen Gutachten. Jedoch könne man niemanden zumuten, weitere Gutachten zu finanzieren, ohne zu wissen, ob die entsprechenden Flächen noch übrig bleiben werden. Bereits die Hälfte der ursprünglichen Flächen sei praktisch weggefallen, für die schon vorangehend Gutachten erstellt und finanziert wurden. So habe er dafür geworben, zunächst eine Entscheidung zu treffen, wie das Verfahren weitergehen soll, bevor weitergehende Untersuchungen gefordert werden.

 

e)

Frau W. stellt folgende Fragen:

Wurden im Untersuchungsraum, also im Umfeld aller in der ursprünglichen Planung befindlichen Windvorrangzonen qualifizierte Fledermausbestandsaufnahmen, wie zum Beispiel für die aktuellen Planungen von Straßen NRW zur A 45, durchgeführt? Wenn nein, warum wurden die Vorgaben und Anforderungen des Leitfadens der Landesregierung nicht umgesetzt? Werden gegebenenfalls ausstehende Kartierungen, zum Beispiel für die Breitflügelfledermaus und auch die anderen hier bekannten Fledermausarten noch in diesem Sommerhalbjahr nachgearbeitet?

 

Herr Bleja teilt dazu mit, dass man sich bei der Vergabe der Artenschutzprüfung und bei der Ausschreibung und dem Leistungsprofil an dem Leitfaden des Landes orientiert habe. Dieser Leitfaden sehe weder eine Fledermaus-  noch Vogelzuguntersuchung vor.

 

Weiterhin möchte Frau W. wissen, warum entsprechend qualifizierte Prüfungen für alle anderen Arten im Leitfaden aufgelisteten und im Planungsraum nachweislich vorkommenden Arten wie Uhu, Haselhuhn, Wanderfalke, Breitflügelfledermaus sowie der anderen hier heimischen Fledermausarten entfallen?

 

Herr Bleja erklärt dazu, dass sich nach Abstimmung mit der Landschaftsbehörde aus den vorliegenden Artenschutzprüfungen Hinweise auf Risiken ergeben haben, die eine weitere Planung verbiete. So sind bereits Flächen herausgefallen, bei denen der Tatbestand einer Gefährdung festgestellt wurde, wie zum Beispiel dem Uhu oder dem Wanderfalken.

Für die in der Vorlage genannten Tiere Rotmilan und Schwarzstorch stehen weitere Prüfungen noch aus.

 

f)

Herr H. sagt aus, dass die geplanten Bürgerwindanlagen etwa so viel Strom erzeugen würden, um den Verbrauch aller Privathaushalte in Eilpe/Dahl zu decken.

So möchte er wissen, woher der Strom zukünftig bezogen werden soll, wenn die Windenergieanlagen nicht gebaut werden.

Ferner fragt er, wie die Stadt ihren Klimaschutzverpflichtungen nachkommen wolle, wenn die ursprünglich geplanten Flächen, wie in der Vorlage genannt, nicht realisiert werden.

Wenn für Flächen Verbotstatbestände in der Artenschutzprüfung festgestellt werden, so Herr Bleja, sei klar geregelt, dass diese Flächen nicht weiter beplant werden dürfen.

Zugunsten des Klimaschutzes könnten zum Beispiel schlechtere Werte im  Emissionsschutz hingenommen werden. Dies nicht zu tun bzw. einen Kompromiss zu erreichen sei, wie bereits anfangs erwähnt, der politische Wille gewesen.

 

g)

Herr B. möchte wissen, wann ein neuer Flächennutzungsplan in Kraft treten könnte, wenn a) alles nach, den Vorstellungen der Verwaltung ablaufe bzw.

          b) bei realistischer Planung?

 

Dies, so Herr Bleja, hänge zunächst von den weiteren politischen Beschlüssen ab, nach erfolgter Offenlage müsse die Genehmigung der Bezirksregierung eingeholt werden. So hänge es auch davon ab, ob überhaupt ausreichend substanzieller Raum übrig bleibe. Diese ganzen Abhängigkeiten lassen keine vorhersehbare Schätzung zu, sodass er die Frage aus genannten Gründen nicht beantworten könne.

 

h)

Herr W. teilt mit, dass man vor Jahren bestimmte Flächen festgelegt habe, die für potentielle Windenergieanlagen in Frage kamen. Für diese Flächen habe man entsprechend geforderte Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, die etwa 75.000 Euro gekostet haben. Nicht aus Gründen des Artenschutzes fallen nun ein Großteil dieser Flächen weg, sondern aufgrund der Abstandsflächen, die damals mit 300 m festgelegt wurden, heute aber erheblich mehr Abstand gefordert werde. 

So möchte Herr W. wissen, weshalb Flächen nachkartiert werden und somit heute nicht mehr in Frage kommen?

Ferner möchte er wissen, ob seitens der Bürgerwind GbR ein Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt Hagen bestehe, für die in Auftrag gegebenen Artenschutzprüfungen, dessen Ergebnisse nicht der Grund für das Herausfallen dieser Flächen sind, sondern eben die Abstandsflächen.  

So rede man derzeit über 400 m Abstand zu Einzelhäusern. Aus diesem Grund werde das Flächennutzungsplanverfahren für dieses Einzelhaus gekippt. So möchte er weiterhin wissen, warum dies nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorbehalten ist. Im BImSchG-Verfahren könne möglicherweise ein Haus gekauft oder entwidmet werden. Welche Möglichkeit habe man bei gekippten Flächennutzungsplanverfahren wieder einzusteigen?

 

Herr Bleja teilt dazu mit, dass man ein Flächennutzungsplanverfahren so offen machen kann, dass alle offenen Fragen im anschließenden Genehmigungsverfahren noch geklärt werden können. Mit dieser Flexibilität sei man angetreten. So entscheide nicht die Verwaltung sondern der Rat der Stadt. Darüber hinaus könne niemand im Genehmigungsverfahren zusichern, dass das, womit man anfangs in der Planung eingestiegen ist, am Ende des Verfahrens auch noch so ist. Das sei Bestandteil eines Planungsrisikos. Darüber hinaus habe es über 1000 Einwände gegen die Planung gegeben, sodass nachvollziehbar sei, dass die Politik Konsenslösungen anstrebe.

Die Frage nach Erstattungsansprüchen könne Herr Bleja nicht beantworten.

 

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sei die Gesetzesgrundlage für das Genehmigungsverfahren bei Beantragung einer Windenergieanlage.

So gebe es aber einen politischen Willen, diesen Vorsorge-Immissionsschutz im Vorfeld festzulegen, um ihn gesichert zu wissen.

 

i)

Herr Z. möchte wissen, wie es sich erkläre, dass in Bezug auf den geplanten Windkraftausbau über 1000 Anträge besorgter Bürger buchstäblich „in den Wind geschossen“ werden und die vom Beschwerdeausschuss geforderte 2. Lesung mit der Möglichkeit zur qualifizierteren Urteilsbildung für dieses bedeutende Thema, mit einer offensichtlich vorgezogenen Beschlussvorlage der Verwaltung, einfach übergangen wird?

 

Es ist nicht so, dass die Bedenken übergangen werden, so Herr Bleja. Sonst würden Befürworter dieser Planung die Verwaltungsvorlage nicht so vehement kritisieren.

Warum die Vorlage nicht auf die Tagesordnung des Beschwerdeausschusses gekommen sei, könne Herr Bleja nicht beantworten. Die heutige Vorlage ist die Vorbereitung eines Offenlagebeschlusses, der dann in allen notwendigen Gremien beraten werde.

 

Darüber hinaus verliest Herr Z. eine Verhandlungssache zur Thematik aus dem Deutschen Bundestag und stellt seine Frage dazu.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Die Bürgerfrage des Herrn Z. ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Herr Dahme sagt Herr Z. eine schriftliche Antwort zu.

 

j)

Frau G. möchte wissen, ob die Verwaltung garantieren könne, dass erst nach Auswertung aller Kriterien, insbesondere der noch fehlenden Artenschutzprüfung 2, politische Entscheidungen getroffen werden, welche neuen Standorte für den Bau von Windenergieanlagen in Frage kommen zum Schutze unserer Gesundheit und der Natur?

 

Herr Bleja betont erneut, dass dies heute kein Offenlagebeschluss sei. Alle Unterlagen, wie Windenergiekonzept, Erläuterungsbericht, Umweltbericht und Artenschutzprüfung 2 müssen bis zum Offenlagebeschluss vorliegen. Die Klärung der Frage, welche Abstandswerte man zugrunde lege, sei entscheidend dafür, welche Flächen in Frage kommen.

 

Weiterhin fragt Frau G., ob man verantworten könne, dass der Hagener Süden, bekannt als „Tor zum Sauerland“ als Naherholungsgebiet verloren geht?

 

Herr Bleja erklärt dazu, dass die Umsetzung ein landespolitisches Ziel sei, was als Aufgabe auf die Kommunen übertragen wurde.

 

k)

Herr K. sagt aus, dass die Dörfer Selkinghausen, Rumscheid und Bölling durch die vorhandenen Windkraftanlagen und durch die Autobahn schon erheblich vorbelastet seien. Leider wurden hier keine schalltechnischen Untersuchungen / Immissionsrichtwerte für den derzeitigen Ist-Zustand durchgeführt. Im Umweltbericht 1036/3/15 wird darauf hingewiesen, dass ein Nicht-Überschreiten in Immissions-Orientierungswerten nachzuweisen ist. So möchte Herr K. wissen, wann mit den Ergebnissen zu rechnen sei.

 

Herr Gimpel teilt dazu mit, dass jede Anlage in Deutschland vermessen sein muss um ein Schallleistungspegel zu bestimmen, der Ausgangsbasis für ein Verfahren ist.

Danach ist der Lärm zu erwarten, der auf der Anlage stehe. Eine Vermischung von Lärmdaten darf nicht geschehen. Der Lärm der Autobahn bleibe dabei völlig außen vor.

 

Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren Fragen.

 

 

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