02.02.2016 - 6.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016/2017(B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Jurjahn teilt zum 1. Teil der bezirksbezogenen Haushaltspläne 2016/2017 ergänzend mit, dass das Land kurzfristig das Sonderprojekt „Hilfe für städtebauliche Kommunen für Integration von Flüchtlingen“ aufgelegt hat. Für dieses Sonderprogramm möchte sich die Stadt Hagen bis Ende nächster Woche mit zwei Projekten bewerben. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist dies nicht im Entwurf enthalten. Diese Maßnahmen würden den Ergebnishaushalt der Stadt Hagen nicht belasten.

 

Laut Stärkungspakt soll dieses Jahr der Haushalt ausgeglichen sein, was aber nicht realisierbar ist. Aus diesem Grund habe man in der Kurzanalyse zusätzliche Einsparungsmaßnahmen vorgestellt.

Ferner wolle man versuchen, den vorgeschriebenen Stärkungspaktausgleich 2016 auf 2017 zu verschieben, was dazu führen würde, dass die Mittel aus dem Stärkungspakt erst später reduziert würden und damit der strukturelle Ausgleich in 2017 zu schaffen sei.   

 

So bittet Herr Jurjahn zum einen den bezirksbezogenen Haushaltsplan zu beschließen, des Weiteren aber auch die zusätzlichen Haushaltssanierungsmaßnahmen.

 

An der nachfolgenden Erörterung beteiligen sich Frau Peddinghaus, die Herren Schulz, Huyeng, Dahme, Jobst, Hoffmann, Neuhaus und von der Verwaltung Herr Jurjahn.

 

Einzelne Fragen werden von Herrn Jurjahn ausführlich beantwortet.

 

Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, lässt Herr Dahme wie folgt beschließen:

 

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Beschluss:

1.) Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 zur Kenntnis.

 

2.) Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl hält die HSP-Maßnahme 16_FBOB.010 „Wegfall einer Bezirksvertretung“ aufgrund der dadurch entstehenden erheblichen Benachteiligungen des betroffenen Stadtbezirks bei einem nur geringen Einspareffekt, der zudem erst im Jahr 2021vollumfänglich eintritt, für unverhältnismäßig und lehnt die Maßnahme ab.

In diesem Zusammenhang weist die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl darauf hin, dass ein Wegfall einer Bezirksvertretung zudem den gesetzlichen Erfordernissen des § 35 Abs. 2 GONW widerspricht, da bei der Einteilung des Stadtgebietes auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Stadtentwicklung Rücksicht zu nehmen ist.

 

3.) Eine weitere Beschlussfassung in ihrer nächsten Sitzung bezüglich der Fortschreibung des HSP 2016 behält sich die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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