02.02.2016 - 6.3 Umlegung für den Geltungsbereich des aufgestell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Kirchhoff stellt anhand des Bebauungsplanes das beabsichtigte Umlegungsverfahren eingehend vor.

Nachdem der Rat die Anordnung der Umlegung beschlossen hat, werden alle Eigentürmer eingeladen und darüber in Kenntnis gesetzt, wie die Baugrundstücke, die Verkehrsflächen und die öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel Spielplätze und Grünzonen, verteilt werden. Nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel findet ein entsprechender Wertausgleich statt. Der Umlegungsausschuss, besetzt mit Vertretern aus der Fachverwaltung und Ingenieuren, werde dann einen Umlegungsbeschluss fassen, mit der Maßgabe, dass die Umlegungsbehörde die einzelnen Grundstücke zuteilt. Der Erschließungsträger würde dann auf seinen Kosten die Erschließung durchführen.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Peddinghaus, die Herren Schulz, Neuhaus, Hoffmann, Jobst, Eiche und von der Verwaltung Herr Kirchhoff und Herr Bleja teil.

 

Herr Schulz glaubt nicht an eine Bebauung dort. Die Zuwegung bleibe die gleiche. Daran ändere auch ein Umlegungsbeschluss nichts.

 

Herr Neuhaus hofft darauf, dass nach dem Umlegungsverfahren dort gebaut werde. Ein Vorteil für die dahinter liegenden Anlieger wäre, dass dann eine vernünftige Zuwegung entstehe. So bittet er das Gremium um Zustimmung zum geplanten Umlegungsverfahren.

 

Einzelne Fragen werden ausführlich beantwortet.

 

Die Frage von Herrn Schulz, wie viele Häuser dort entstehen können, konnte nicht beantwortet werden.  

 

Herr Bleja wendet ein, dass alle Fragen bereits im Planungsverfahren diskutiert wurden und der Rat darüber beschlossen habe. Heute gehe es vielmehr um die Möglichkeit zur Umsetzung dieser Planungen.

 

Darüber hinaus ergeben sich keine Fragen zum Umlegungsverfahren, sodass wie folgt beschlossen wird:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Niederkattwinkel an und überträgt sie zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss.

Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

1

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage