07.12.2016 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen informiert, dass ein Teilbereich dieser Fläche bis 2014 aus einer alten Obstbaumwiese bestanden hat, die unrechtmäßig abgeholzt wurde. Doch anstatt, dass der Eigentümer die Bäume wieder aufforsten musste, werde diese Fläche jetzt Bauland. Ihre Fraktion werde gegen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens stimmen.
Herr Grothe erwidert, dass auch diese Fläche seit einigen Jahren als Baufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen sei und die Abholzung keinen Einfluss auf die Einleitung des Verfahrens gehabt habe. Er verteidigt, auch wegen der Baustruktur in diesem Bereich, ausdrücklich die Planungen.
Herr Quardt ist der Meinung zunächst das Verfahren abzuwarten um später noch konstruktiv eingreifen zu können.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet liegt östlich Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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270,5 kB
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