13.09.2016 - 7.7 Endgültige Einziehung des rückwärtigen Teils de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 13.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028; ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 731) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die
endgültige Einziehung des rückwärtigen Teils des Schlachthofgeländes
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 534, 535, 536, 537, 538 und 531, soweit gegenwärtig nicht bebaut.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „orange“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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912,9 kB
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