13.09.2016 - 7.6 Beabsichtigte Einziehung eines Teils der Gerber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028; ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 731)  aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die

 

beabsichtigte Einziehung eines Teils der Gerberstraße

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück T.a. Gemarkung Hagen Flur 47 Flurstück 101  mit einer Größe von ca. 150 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage