22.06.2016 - 6.4 Bebauungsplan Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Asche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 22.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen führt insofern Bedenken an, dass die Grundstücke dieser und der nachfolgenden Vorlage mit dichtbewachsenen Baumstrukturen, die seit Jahrzehnten entstanden sind, bewachsen seien und ohne Ausgleich für eine Bebauung entfernt werden sollen. Gegen die Bebauung an sich, habe sie keine Bedenken.
Herr Grothe informiert, dass ein Ausgleich für den Baumbestand aus gesetzlicher Sicht nicht vorgesehen sei und auch nicht durchgeführt werde. Es handele sich um städtische Grundstücke, die teilweise seit Jahrzehnten für andere Zwecke vorgehalten wurden, die nicht realisiert wurden. Diese sollen jetzt für bezahlbaren Wohnraum zur Bebauung frei gegeben werden.
Herr Quardt und Herr Geisler unterstützen die Ansicht der Verwaltung und begrüßen diese Art der Lückenbebauung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße / Emster Straße - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/16 Wohnbebauung Ascherothstraße / Emster Straße liegt in Eppenhausen, im Stadtbezirk Mitte, zwischen der Ascherothstraße und der Emster Straße sowie gegenüber dem Starenweg. Das Plangebiet liegt in Flur 9 und umfasst das Flurstück 184.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächsten Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im 4. Quartal des Jahres 2016 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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