22.06.2016 - 6.8 Neufassung der Stellplatzablösesatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schwemin weist darauf hin, dass in der Anlage 1, Seite 3 der Vorlage eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden müsse. So muss es in Absatz 4: § 2 Abs. 3 heißen und anstatt § 4 muss es § 3 heißen. Es gehe ausschließlich um redaktionelle Fehler und nicht um inhaltliche Veränderungen.

 

Auf eine Frage von Herrn Peters erläutert Herr Grothe ausführlich die Bedeutung einer Stellplatzablösesatzung. In dieser Vorlage sei nun, insbesondere auf Wunsch der Bezirksvertretung Hohenlimburg, die Zahl der Gebietszonen von fünf auf zwei reduziert worden. Das bedeute, dass die Innenstadt Zone I sei und das restliche Stadtgebiet Zone II. Außerdem sei die Gebührenhöhe insgesamt gesenkt worden. Stellplatzablösegebühren würden hauptsächlich dort entstehen, wo durch eine bauliche Verdichtung Stellplätze fehlen sowie in Fußgängerzonen. Auch beinhalte die neue Satzung eine sehr liberale Regelung für kleine Geschäfte.

 

Ergänzend verweist Herr Schwemin darauf, dass entsprechende Stellplätze nachgewiesen werden müssen, wenn eine erhebliche Nutzungsänderung der Gewerbefläche vorliege. Man erwarte keine geringeren Einnahmen, da durch die Liberalisierung der Gebühren eine Mehrzahl an Bauanträgen bzw. Nutzungsänderungsanträgen erwartet werde.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Hagen über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz nach § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzablösesatzung).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage