12.05.2005 - 6.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Verfasser : Frau Winkler
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weber erklärt für
die SPD-Fraktion, dass diese dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses
folgen und die Verwaltungsvorlage ebenfalls ablehnen wolle. Er halte die zur
Streichung vorgeschlagenen Maßnahmen für wichtig. Diese Instrumentarien müssten
beibehalten werden.
Herr
Gerbersmann schließt sich der Meinung von Herrn Weber an. Das
Rechnungsprüfungsamt müsse frei Kapazitäten behalten, um Sonderprüfungen
durchführen zu können. Zum Thema Ersatzvorschläge bemerkt er, dass dies
innerhalb des Amtes sicherlich schwierig sei. Es gebe dort aber Wünsche
verschiedener Mitarbeiter nach Heimarbeitsplätzen. Dies werde in der freien
Wirtschaft mittlerweile mit Erfolg praktiziert und spare Gelder z.B. im Bereich
der Gebäudekosten. Er bitte die Verwaltung, hier und auch in anderen Bereichen
zu prüfen, in welcher Form Heimarbeitsplätze eingerichtet werden können.
Frau Grehling entgegnet,
dass die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen bereits Gegenstand des
Konsolidierungspaketes sei. Vor diesem Hintergrund werde dadurch keine
zusätzliche Einsparung mehr erreicht. Sie rechne damit, dass noch in diesem
Jahr das Projekt Heimarbeitsplätze beim Rechnungsprüfungsamt begonnen werde.
Herr Riechel schließt sich
ebenfalls Herrn Weber an und spricht sich dafür aus, dass beim
Rechnungsprüfungsamt keine Stellen gestrichen werden.
Herr Dr.
Ramrath regt eine Prüfung an, als Konsolidierungsersatz Leistungen für Dritte
wie z.B. bei der HVG oder der SEH zu berechnen.
Frau Winkler greift die
Anregung auf, gibt aber zu bedenken, dass das Rechnungsprüfungsamt nicht
berechtigt sei, innerhalb der HVG zu prüfen. Vielmehr prüfe das Amt die
Betätigung der Stadt Hagen als Gesellschafterin der HVG. Dabei handele es sich
aber um eine Leistung, die für die Stadt Hagen erbracht werde. Die Prüfungen
bei der SEH werden bereits vergütet.
Beschluss:
1.
Folgende
Prüfaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sollen entfallen:
·
die
Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände,
·
die
Prüfung der Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der Sondervermögen,
·
die
Prüfung der Betätigung der Stadt Hagen als Gesellschafterin, Aktionärin oder
Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie
die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei der Beteiligung,
bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat,
·
die
Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnungen,
·
nachgehende
oder begleitende Prüfung der Controllingberichte,
·
Prüfung
der Freigabeanträge,
·
Prüfung
von Architekten- und Ingenieurverträgen,
·
Prüfung
von Bauausführungen und Bauabrechnungen,
·
Programmprüfungen
für die mit dem HABIT zusammen arbeitenden Gemeinden.
2.
§ 1
Ziff. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen wird wie folgt gefasst:
"Die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit
dem Ziel, Einsparungen zu erreichen."
3. Das Rechnungsprüfungsamt wird
aufgefordert, eine entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
