12.05.2005 - 6.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses folgen und die Verwaltungsvorlage ebenfalls ablehnen wolle. Er halte die zur Streichung vorgeschlagenen Maßnahmen für wichtig. Diese Instrumentarien müssten beibehalten werden.

 

Herr Gerbersmann schließt sich der Meinung von Herrn Weber an. Das Rechnungsprüfungsamt müsse frei Kapazitäten behalten, um Sonderprüfungen durchführen zu können. Zum Thema Ersatzvorschläge bemerkt er, dass dies innerhalb des Amtes sicherlich schwierig sei. Es gebe dort aber Wünsche verschiedener Mitarbeiter nach Heimarbeitsplätzen. Dies werde in der freien Wirtschaft mittlerweile mit Erfolg praktiziert und spare Gelder z.B. im Bereich der Gebäudekosten. Er bitte die Verwaltung, hier und auch in anderen Bereichen zu prüfen, in welcher Form Heimarbeitsplätze eingerichtet werden können.

 

Frau Grehling entgegnet, dass die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen bereits Gegenstand des Konsolidierungspaketes sei. Vor diesem Hintergrund werde dadurch keine zusätzliche Einsparung mehr erreicht. Sie rechne damit, dass noch in diesem Jahr das Projekt Heimarbeitsplätze beim Rechnungsprüfungsamt begonnen werde.

 

Herr Riechel schließt sich ebenfalls Herrn Weber an und spricht sich dafür aus, dass beim Rechnungsprüfungsamt keine Stellen gestrichen werden.

 

Herr Dr. Ramrath regt eine Prüfung an, als Konsolidierungsersatz Leistungen für Dritte – wie z.B. bei der HVG oder der SEH – zu berechnen.

 

Frau Winkler greift die Anregung auf, gibt aber zu bedenken, dass das Rechnungsprüfungsamt nicht berechtigt sei, innerhalb der HVG zu prüfen. Vielmehr prüfe das Amt die Betätigung der Stadt Hagen als Gesellschafterin der HVG. Dabei handele es sich aber um eine Leistung, die für die Stadt Hagen erbracht werde. Die Prüfungen bei der SEH werden bereits vergütet.

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Beschluss:

1.      Folgende Prüfaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sollen entfallen:

 

·        die Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände,

·        die Prüfung der Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der Sondervermögen,

·        die Prüfung der Betätigung der Stadt Hagen als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei der Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat,

·        die Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnungen,

·        nachgehende oder begleitende Prüfung der Controllingberichte,

·        Prüfung der Freigabeanträge,

·        Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen,

·        Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen,

·        Programmprüfungen für die mit dem HABIT zusammen arbeitenden Gemeinden.

 

2.      § 1 Ziff. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen wird wie folgt gefasst: "Die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit dem Ziel, Einsparungen zu erreichen."

 

3.     Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

X

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 0

 

 

Dagegen:

 18

 

 

Enthaltungen:

 0