21.04.2005 - 11 Erhebung von Vorausleistungen für Straßenbaumaß...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Thielmann kann nicht nachvollziehen, warum die Aufsplittung verwaltungstechnisch nicht praktikabel sei. Eine Aufteilung in Raten, wie von Herrn Ahr gewünscht, halte er sicherlich für zu aufwändig; eine andere Aufteilung sei sicherlich machbar. Er bittet die Verwaltung grundsätzlich um stärkere Einbindung der Anwohner, insbesondere auch dann, wenn es um die Frage kostengünstigerer Alternativen gehe.

 

Herr Marscheider schließt sich den Ausführungen von Herrn Thielmann an.

 

Herr Weber hält das Anliegen vom Grundsatz her für gerechtfertigt, findet den Verwaltungsaufwand bei einer Maßnahme, die über 5 - 8 Monate geht jedoch zu hoch. Er gibt zu bedenken, dass die Gemeinde die Verpflichtung hat, eine solche Maßnahme vorzufinanzieren wenn keine Vorausleistungen erhoben werden. Die Zinsen, die entstehen, fließen dann wieder in die Endabrechnung mit ein. Herr Weber empfiehlt den Ausschussmitgliedern, der Verwaltungsmeinung hier zu folgen.

 

Herr Grothe weist auf den hohen Verwaltungsaufwand hin. Darüber hinaus können gegen jeden dieser Bescheide dann auch wieder Rechtsmittel eingelegt werden. Herr Grothe bestätigt den Hinweis von Herrn Weber bezüglich der Praxis bei der gemeindlichen Vorfinanzierung. Die Anwohner wurden entsprechend informiert. Herr Grothe schlägt vor, dass die Vorausleistung Ende 2005 fällig werden könnte. Die Anwohner hätten so noch 6 Monate Zeit und der Zinsaufwand würde geringer ausfallen.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass es für die Betroffenen die Möglichkeit gibt, von Ratenzahlung und Stundung Gebrauch zu machen. Die Regelung, die hier getroffen wird, wird kein Einzelfall bleiben. Frau Grehling wäre mit einer bauzeitnahen Erhebung der Vorauszahlung vom Grundsatz her einverstanden.

 

Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass es im Beschwerdeausschuss eine Debatte gegeben habe, mit der Sache grundsätzlicher umzugehen. Vor diesem Hintergrund regt er die Vertagung der Diskussion an, damit auch auf Fraktionsgeschäftsführerebene noch einmal das Gespräch gesucht werden kann. Herr Gerbersmann befürchtet ansonsten, ausgelöst durch diesen Einzelfall, eine unkontrollierbare Folgewirkung. Er meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt fest, dass Einvernehmen hinsichtlich der Vertagung besteht.

 

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Beschluss:

 

Entgegen dem Bürgerantrag des Herrn Otto Ahr vom 29.11.2004 und dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften vom 10.02.2005 soll die Verwaltung weiterhin entsprechend § 133 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen voll ausschöpfen und es somit bei der bisherigen Erhebungspraxis belassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

X

 Der Punkt wurde vertagt.

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0