21.04.2005 - 11 Erhebung von Vorausleistungen für Straßenbaumaß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Thielmann kann nicht
nachvollziehen, warum die Aufsplittung verwaltungstechnisch nicht praktikabel
sei. Eine Aufteilung in Raten, wie von Herrn Ahr gewünscht, halte er sicherlich
für zu aufwändig; eine andere Aufteilung sei sicherlich machbar. Er bittet die
Verwaltung grundsätzlich um stärkere Einbindung der Anwohner, insbesondere auch
dann, wenn es um die Frage kostengünstigerer Alternativen gehe.
Herr
Marscheider schließt sich den Ausführungen von Herrn Thielmann an.
Herr Weber hält das
Anliegen vom Grundsatz her für gerechtfertigt, findet den Verwaltungsaufwand
bei einer Maßnahme, die über 5 - 8 Monate geht jedoch zu hoch. Er gibt zu
bedenken, dass die Gemeinde die Verpflichtung hat, eine solche Maßnahme
vorzufinanzieren wenn keine Vorausleistungen erhoben werden. Die Zinsen, die
entstehen, fließen dann wieder in die Endabrechnung mit ein. Herr Weber
empfiehlt den Ausschussmitgliedern, der Verwaltungsmeinung hier zu folgen.
Herr Grothe weist auf den
hohen Verwaltungsaufwand hin. Darüber hinaus können gegen jeden dieser
Bescheide dann auch wieder Rechtsmittel eingelegt werden. Herr Grothe bestätigt
den Hinweis von Herrn Weber bezüglich der Praxis bei der gemeindlichen
Vorfinanzierung. Die Anwohner wurden entsprechend informiert. Herr Grothe
schlägt vor, dass die Vorausleistung Ende 2005 fällig werden könnte. Die
Anwohner hätten so noch 6 Monate Zeit und der Zinsaufwand würde geringer
ausfallen.
Frau Grehling weist darauf
hin, dass es für die Betroffenen die Möglichkeit gibt, von Ratenzahlung und
Stundung Gebrauch zu machen. Die Regelung, die hier getroffen wird, wird kein
Einzelfall bleiben. Frau Grehling wäre mit einer bauzeitnahen Erhebung der Vorauszahlung
vom Grundsatz her einverstanden.
Herr
Gerbersmann weist darauf hin, dass es im Beschwerdeausschuss eine
Debatte gegeben habe, mit der Sache grundsätzlicher umzugehen. Vor diesem
Hintergrund regt er die Vertagung der Diskussion an, damit auch auf
Fraktionsgeschäftsführerebene noch einmal das Gespräch gesucht werden kann.
Herr Gerbersmann befürchtet ansonsten, ausgelöst durch diesen Einzelfall, eine
unkontrollierbare Folgewirkung. Er meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf
an.
Herr
Oberbürgermeister Demnitz stellt fest, dass Einvernehmen hinsichtlich der
Vertagung besteht.
Beschluss:
Entgegen dem
Bürgerantrag des Herrn Otto Ahr vom 29.11.2004 und dem Empfehlungsbeschluss des
Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften vom 10.02.2005 soll die Verwaltung weiterhin
entsprechend § 133 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit der Erhebung von
Vorausleistungen voll ausschöpfen und es somit bei der bisherigen
Erhebungspraxis belassen.
