21.04.2005 - 7 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Herms begrüßt im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage und weist darauf hin, dass die mobilen Überwachungsanlagen schon seit 2002 im Einsatz sein könnten. Seit dem werde schon pro Jahr auf rd. 300.000 € an Einnahmen verzichtet. Frau Herms begrüßt, dass auf diesem Wege diejenigen, die in Tempo-30-Zonen und anderen neuralgischen Bereichen zu schnell fahren, nun endlich dafür auch zur Kasse gebeten werden können.

 

Herr Thielmann ist der Ansicht, dass - was im Jahre 2002 als Begründung durchaus noch anführbar gewesen ist - nun nicht mehr so gilt. Die Polizei sei mittlerweile dazu übergegangen, die geblitzten Fahrer anzuhalten und diese zu belehren, da nach dem Verkehrskonzept die Strafe sofort zu erläutern sei. Erhalte man jedoch nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes von der Stadt sein Knöllchen, so sei sich der betroffene Fahrer nicht mehr unbedingt bewusst, was der Auslöser gewesen sei. Die städtischen Mitarbeiter dürften jedoch nicht belehren, so dass der pädagogische Effekt nicht eintrete. Aus diesem Grund lehnt Herr Thielmann die mobile Überwachungsanlage ab.

 

Herr Sondermeyer weist darauf hin, dass das gleiche Thema mit dem ruhenden Verkehr am 20.04.2005 in der Bezirksvertretung Hohenlimburg behandelt worden sei. Der Antrag sei mit einer einzigen Ja-Stimme von allen Fraktionen abgelehnt worden. Dies halte Herr Sondermeyer für richtig, da es nicht um die Herstellung von Verkehrssicherheit gehe. Er wird daher den Beschluss im Rat ablehnen.

 

Herr Strüwer teilt mit, dass die Maßnahme seinerzeit von der CDU-Fraktion abgelehnt worden sei, da es sich ganz eindeutig um eine hoheitliche Aufgabe des Landes gehandelt habe. Man habe damals das Land auch um verstärkte Wahrnehmung dieser Aufgabe ersucht, was jedoch nicht geschehen sei. Dem Vorwurf der Geldmacherei seitens der Stadt solle - so hat Herr Strüwer der Vorlage entnommen - dadurch entgegen gewirkt werden, dass unter Einbeziehung der entsprechenden Gremien die Standorte der mobilen Überwachung festgelegt werden sollen. Daher habe der Jugendhilfeausschuss der Vorlage mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Riechel stellt dem Vorwurf der Geldmacherei entgegen, dass derjenige, der geblitzt werde, bereits ein Fehlverhalten begangen habe und somit zu Recht auch die Konsequenz zu tragen habe. Er weist darauf hin, dass alle Fraktionen gemeinsam beschlossen haben, dass die Maßnahme unter Konsolidierungsgesichtspunkten laufen solle. Die Konsolidierung sei jedoch nicht der Grund für den Einsatz einer mobilen Überwachungsanlage sondern die Tatsache, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer mit ihrem Verhalten andere gefährden.

 

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Beschluss:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Radareinsatzcontainer Speedo Guard) zu beschaffen

 

·        sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Anlage und die verwaltungsmäßige Abarbeitung der Fälle zu schaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

 2

 

 

Enthaltungen:

 0