26.02.2004 - 12 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) "Bereich e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Büdenbender bezieht sich auf die Ausweisung Grünflächenbereich, in dem sich das städtische Haus Frankfurter Str. 24 befinde, welches brandgeschädigt sei und dessen Dach saniert werde. Da die Planungen für die Zukunft dieses Hauses fraglich seien, mache eine Sanierung mit entsprechend entstehenden Kosten keinen Sinn. Herr Strähler erläutert, das Haus habe Bestandsschutz, es sei jedoch verwaltungsintern zu klären, wann der Grünzug realisiert werde und was mit dem Haus passiere.

Es wird folgender Antrag gestellt: der Umweltausschuss fordert die Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung zu berichten, welche Planungen für das Haus Frankfurter Str. 24 vorgesehen sind. Sollten keine konkreten Planungen vorhanden sein, ist keine weitere Investition hinsichtlich der Dachsanierung durchzuführen. Sollten rechtliche Probleme entstehen, wird der Umweltausschuss einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen.

 

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Der Umweltausschuss fordert die Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung zu berichten, welche Planungen für das Haus Frankfurter Str. 24 vorgesehen sind. Sollten keine konkreten Planungen vorhanden sein, ist keine weitere Investition hinsichtlich der Dachsanierung durchzuführen. Sollten rechtliche Probleme entstehen, wird der Umweltausschuss einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen.

 

 

 

Vorlage:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) "Bereich ehemalige Elbersdrucke" nebst der Begründung vom 9.12.2003 und der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 nach § 3 Abs. 2 u.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und der Ergänzungsbegründung erneut öffentlich auszulegen. Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 9.12.2003 und der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

 

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