01.12.2016 - 1.1 KommunalinvestitionsförderungsgesetzStand der M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann weist ergänzend auf die im Vorfeld der Sitzung per Mail zur Verfügung gestellten Informationen zum aktuellen Stand des Förderprogramms “Gute Schule 2020“ hin:
“Zu diesem Programm erreichen die Verwaltung in mindestens wöchentlichem Rhythmus neue Informationen. Es sind leider noch lange nicht alle Fragen rund um die Ausgestaltung des Förderprogrammes und die konkreten Förderbedingungen abschließend geklärt. Alle Städte stehen (so auch die Ausführungen des Städtetages) derzeit vor der Schwierigkeit, konkrete Prioritätenlisten erstellen zu müssen, diese aber noch nicht abschließen zu können, da die Rahmenbedingungen teilweise noch unklar sind.
Auch die Verwaltung arbeitet derzeit intensiv in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe an einer solchen Prioritätenliste, die dann auch mit anderen aktuellen Förderprogrammen, unter anderem dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm, abgestimmt ist, so dass sich eine möglichst sinnvolle Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten für die Stadt Hagen ergibt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mittel für das Programm "Gute Schule 2020" jahresbezogen fixiert sind und die Jahresraten innerhalb von maximal zwei Jahren verausgabt sein müssen, ansonsten verfallen die Mittel nach jetzigem Stand. Es ist daher wichtig, die Maßnahmen so auf die Programme zu verteilen, dass die Mittel aus diesem eng befristeten Programm in jedem Fall abgerufen werden können.
Neben den unklaren Rahmenbedingungen und dem fehlenden Gesetzesbeschluss laufen derzeit auch noch die Umfragen in Schulen nach entsprechenden Bedarfen. Darüber hinaus sind umfangreiche Kostenschätzungen zu erstellen.
Daher wird die Verwaltung diese abgestimmten Prioritätenlisten für das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm und "Gute Schule 2020" nicht mehr im Dezember fertig stellen können. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Rahmenbedingungen für dieses Programm im Laufe Dezember geklärt werden, so dass die abgestimmten Listen in die Beratung ab Februar 2017 eingebracht werden können. In der jetzt laufenden Beratungsrunde wird die Verwaltung daher auch keine weitergehenden Informationen oder Zwischenstände zu den beiden Programmen geben können.
Die Verwaltung betont, dass aus der bisherigen Liste des Kommunalinvestitionsförderungsprogrammes keine Maßnahmen gestoppt wurden, die unmittelbar vor der Ausführung standen, so dass durch die Abstimmung jetzt auch kein Zeitverzug entstehen wird.“
