17.11.2016 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr König erinnert an die zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.10.2016 gestellte Anfrage zur Auswirkung der Brückenzustände auf den städtischen Haushalt (Vorlage 0920/2016) und die sich anschließende Diskussion über den Zeitpunkt des Errichtens der Brücken. Die in der Stellungnahme der Verwaltung angegebenen Fertigstellungsdaten seien teilweise die bewertungsrechtlichen, nicht die tatsächlichen gewesen. Er habe deshalb um eine Aufstellung der tatsächlichen Fertigstellungsdaten gebeten. Diese sei dem Protokoll beigefügt worden. Wenn man darin die vorgegebenen 90 Jahre und die Restnutzungsdauer betrachte, dann müssten die Brücken ein Jahr später als dargestellt errichtet worden sein. Er bitte daher darum, die Antwort noch einmal zu überprüfen.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine erneute Überprüfung zu und hätte keine Einwände gegen eine eventuelle Akteneinsicht durch die Politik.
Herr Hentschel berichtet, dass die Bergstraße vor dem Marienhospital im Bereich der Schranke zunächst mit Blumenkübeln und zuletzt mit Findlingen verstellt worden sei, sodass eine Durchfahrt für PKW nicht möglich sei.
Er sei davon ausgegangen, dass es sich um eine städtische Straße handele, und möchte wissen, ob dies zutreffe. Weiterhin möchte es wissen, ob es nicht ein Gewohnheitsrecht für die Durchfahrt gebe, insbesondere für Rettungswagen und die Feuerwehr.
Herr Grothe teilt dazu mit, dass die Straße städtisch gewesen sei, aber vor vielen Jahren an den Krankenhausbetreiber verkauft worden sei. Zurzeit werde geprüft, ob sie öffentlich gewidmet sei. Im Rahmen des Verkaufsgeschäftes sei man in Verhandlungen mit dem zukünftigen Gebäudeeigentümer, um die Straße zu übernehmen und ggf. das städtische Vorkaufsrecht auszuüben.
Frau Kulla fragt hinsichtlich der Prioritätenliste für „Gute Schule 2020“, ob diese in der Ratssitzung am 15.12.2016 abgestimmt werden könne. Diese sei Voraussetzung dafür, dass ab dem 01.01.2017 Fördergelder fließen könnten.
Frau Kaufmann teilt dazu mit, dass wie angekündigt die Liste in der nächsten Sitzung des Schulausschusses vorgelegt werde.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob der Stadtverwaltung die Broschüre „ EU-Förderung für die Metropole Ruhr 2007 – 2013“ des RVR bekannt sei. Dieser sei zu entnehmen, dass die Stadt Hagen bei den Zuweisungen von EU-Fördermitteln, insbesondere im EFRE-Programm, im Vergleich zu den anderen RVR-Mitgliedern weit hinten liege. Als Beispiel nennt er den Vergleich mit der Stadt Hamm, wo die Zuweisungen bei 104 Euro je Einwohner gelegen haben, in Hagen aber nur bei 20 Euro pro Kopf. Er fragt, ob die Verwaltung Ansatzpunkte habe, worauf dies zurückzuführen sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert dazu, dass im EFRE-Programm der größte Anteil der Förderungen über kleine und mittlere Unternehmen umgesetzt werde. Dies könne von städtischer Seite nur sehr begrenzt gesteuert werden. Er gehe davon aus – auch aus Sicht als ehemaliger Geschäftsführer der „agentur mark GmbH“ – dass bei der Nutzung durch die Stadt und ihrer Töchterunternehmen diese hohe Differenz nicht bestehe. Man habe dort immer deutlich über dem Durchschnittswert der Inanspruchnahme gelegen.
Es sei jedoch beabsichtigt, die Situation genauer zu analysieren und Ideen zur Verbesserung zu entwickeln.
Frau Kulla kommt noch einmal auf „Gute Schule 2020“ zurück. Um bei der Landesbank NRW den Kredit bekommen zu können, müsse ein Konzept und für dieses eine Prioritätenliste erstellt werden. Sie hoffe, dass mit Blick auf die Bezirkssportanlage Helfe auch der Sportausschuss beteiligt werde.
Herr Grothe teilt mit, dass er die Information habe, dass die Programme „KP III“ und „Gute Schule 2020“ miteinander abgeglichen werden sollen. Es solle der Politik dann eine neue Prioritätenliste für beide Programme vorgeschlagen werden, in der sicherlich auch die Bezirkssportanlage enthalten sei.
Herr Wisotzki weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis die Mittel aus „Gute Schule 2020“ nur für Schulen auszugeben und nicht mit anderen Mitteln zu verrechnen seien.
Herr Oberbürgermeister Schulz erinnert daran, dass die Diskussionen zum „KP III“ vor dem Hintergrund eines ausgewogenen Mitteleinsatzes für die Bedürfnisse der Stadt geführt wurden. Wenn sich dann nachträglich für ein einzelnes Feld eine Schwerpunktförderung ergebe, müsse es auch möglich sein, Entscheidungen zu Prioritäten und Mittelverteilungen zu überdenken.
Ende des öffentlichen Teils 17:05
