17.11.2016 - 5.3 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Gerbersmann weist zunächst darauf hin, dass mit der ausgelegten Vorlage 1058/2016 die Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg zur Fortschreibung 2016 des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Hagen und zur Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Jahr 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt werde.

Bestandteil der darin erwähnten Vereinbarung sei gewesen, dass die Stadt Hagen die Genehmigung für die Fortschreibung 2017 und die nachträgliche Auszahlung der Stärkungspaktmittel für 2016 erhalte, wenn der Satzungsbeschluss zum ursprünglichen Doppelhaushalt 2016/2017 bezogen auf 2017 so geändert werde, dass ohne die ursprünglich eingerechneten erhöhten Stärkungspaktmittel ein Haushaltsausgleich für 2017 erreicht werden könne.

Bezüglich der Vorlage 1011/2016 nennt er als wesentliche Eckpunkte Verbesserungen um 0,5 Mio. Euro bei der Grundsteuer B, fast 1 Mio. Euro bei der Einkommenssteuer, gut 0,5 Mio. Euro bei der Vergnügungssteuer und 2,8 Mio. Euro bei den Schlüsselzuweisungen. Letzteres sei noch die Modellrechnung der kommunalen Spitzenverbände. Nach der inzwischen vorliegenden offiziellen Modellrechnung von IT-NRW läge der Betrag noch rund 700.000 Euro höher. In Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg sei dies aber nicht mehr korrigiert worden; auch im Hinblick auf mögliche Verschlechterungen hinsichtlich des LWL-Beitrages.

Eine weitere Verbesserung sei die erstmalige Erstattung aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) in Höhe von 1 Mio. Euro.

Als Verschlechterungen seien die Tarifsteigerungen der letzten zwei Jahre sowie die Personalmehrkosten für die Betreuung der Flüchtlinge eingeplant worden.

Die Landschaftsverbandsumlage sei mit 17,3 Prozentpunkten angesetzt worden; somit in Höhe der Hälfte von dem, was der Landschaftsverband fordere. Dies sei so mit der Bezirksregierung abgestimmt. Es werde zur Haushaltsgenehmigung eine Auflage geben, dass eventuelle Mehrkosten daraus unterjährig ausgeglichen werden müssten.

Inzwischen seien jährlich 55 Mio. Euro an den LWL zu zahlen; das seien annähernd 10 % des städtischen Ausgabenvolumens.

Aufgrund der Zinsentwicklung sei gegenüber der ursprünglichen Planung, bei der man von einem Zinsanstieg in 2017 ausgegangen sei, unter Berücksichtigung eines Sicherheitsaufschlages eine Verbesserung von etwa 4 Mio. Euro eingeplant worden.

Als einzige zusätzliche Maßnahme, die erforderlich sei, um die „schwarze Null“ zu erreichen, schlage man eine einmalige Ausschüttung aus dem Ergebnis des WBH vor. Bei der Summe von 1,6 Mio. Euro habe man sich am Ergebnis 2015 orientiert. Dort habe das Ergebnis 1,6 Mio. Euro über der verlangten Ausschüttung gelegen. Sofern das Ergebnis 2016 besser ausfalle, sei es vernünftiger, den Betrag aus dem Ergebnis 2016 zu nehmen.

Insgesamt ergebe sich ein minimaler Überschuss, der als gesetzeskonform angesehen werde.

Für die Folgejahre seien die Stärkungspaktmittel auf das ursprüngliche Niveau korrigiert worden. Die Schlüsselzuweisungen seien dagegen entsprechend der vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten hochgerechnet worden. Auch im Bereich der Einkommens- und Umsatzsteuer prognostiziere das Land Verbesserungen. Inzwischen dürfe auch die Bundesentlastung in voller Höhe eingeplant werden.

Aufgrund der steigenden Schlüsselzuweisungen habe man sich dazu entschlossen, die Steigerung der Gewerbesteuer ab 2018 zu kappen, weil Schlüsselzuweisungen und Gewerbesteuer in gewissem Maße miteinander korrespondieren würden. Bei einer Steigerung der Gewerbesteuer würden sich möglicherweise die Schlüsselzuweisungen reduzieren. 

Man lege nun ein HSP vor, das sowohl für 2017 als auch für die Folgejahre genehmigungsfähig sei.

 

Herr Hentschel bezieht sich auf den letzten Absatz im Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg und fragt, was ein Versäumen der Frist hinsichtlich des § 8 (1) Stärkungspaktgesetz zur Folge hätte.

 

Herr Gerbersmann berichtet, dass das Zahlenwerk mit der Arbeitsebene der Bezirksregierung Arnsberg vor etwa 14 Tagen detailliert Zahl für Zahl besprochen worden sei. Sie habe aufgrund der Plausibilität anschließend keine Fragen mehr gehabt. Wenn der Rat entsprechend beschließen werde, würde sich die Bezirksregierung Arnsberg an die Vereinbarung halten, so schnell wie möglich eine Genehmigung auszusprechen.

Der § 8 (1) des Stärkungspaktgesetzes beinhalte, dass die Bezirksregierung der Gemeinde eine angemessene Nachfrist setze, in deren Lauf die Maßnahmen getroffen werden müssten, die notwendig seien, um die Vorgaben dieses Gesetzes und die Ziele des Haushaltssanierungsplans einzuhalten. Sofern die Gemeinde diese Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist nicht ergreife, würde durch das für Kommunales zuständige Ministerium ein Beauftragter („Sparkommissar“) bestellt.

 

Herr Dr. Ramrath bezieht sich auf den Finanzplan zum Bereich der Investitionsauszahlungen und der Darlehensaufgabe und bemerkt hinsichtlich des Landesprogramms „Gute Schule 2020“, dass dieses so konstruiert sei, dass die Empfängerkommune die Mittel als Darlehen erhalte. Für die Kommune würde sich daraus eine höhere Darlehensaufnahme ergeben. Er möchte wissen, ob diese zusätzlichen Darlehen in den Finanzplan eingearbeitet werden müssten und ob dies die Investitionsfähigkeit tangiere.

 

Herr Gerbersmann erläutert dazu, dass die Verwaltung auf Seite 4 der Vorlage zu Punkt 2 (Haushaltssatzung für das Jahr 2017) vorschlage, die Erheblichkeitsgrenze in § 11 Nr. 4 zur Aufstellung einer Nachtragssatzung für nicht veranschlagte und zusätzliche Investitionen angesichts des Programms „Gute Schule 2020“ anzuheben, damit das Programm umgesetzt werden könne.

Vorsorglich sei die Kreditermächtigung angehoben worden. Der Kredit sei zwar nicht zu verzinsen oder zu tilgen, werde aber vom Land als Kredit der Kommune gesehen. Damit sei er auch in der Haushaltssatzung als Kredit zu veranschlagen. 

Es existiere auch ein Entwurf einer Verfügung des Landes zum Umgang mit dem Programm, in der ausdrücklich festgelegt werde, dass die Aufsichtsbehörden eine Pauschalermächtigung akzeptieren sollen und dass das Programm nicht auf die sonstigen Investitionskreditlinien anzurechnen sei.

 

Herr Rudel teilt mit, dass seine Fraktion gegen die Vorlage stimmen werde, da sie im Wesentlichen auf dem Doppelhaushalt 2016/2017 beruhe, der unter anderem Maßnahmen wie erhöhte Elternbeiträge und Sportstättennutzungsgebühren beinhalte.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017 und die Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wie sie in den Anlagen I bis III beigefügt sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

6

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

1

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

9

Enthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage