17.11.2016 - 5.2.1 Gründung einer Wirtschaftsflächenentwicklungsge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass entsprechend der Diskussionen und Empfehlungen in der Beteiligungkommission eine Ergänzungsvorlage erstellt worden sei. Wesentliche Punkte seien darin unter anderem der Name, das Gesellschaftsrecht und die am unmittelbarsten mögliche Kopplung an die politische Entscheidungsfindung.
Herr Dr. Bücker erklärt weitgehendes Einverständnis zur Vorlage, vermisst aber die Geschäftsordnung und die Vergabewertgrenzen.
Herr Rudel teilt mit, dass sich seine Fraktion über die Gründung der Gesellschaft freue.
Die Einrichtung eines Beirates, die im Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter § 10 (7) ermöglicht werde, halte seine Fraktion jedoch für entbehrlich, da eine enge Führung durch den Rat und seine Gremien vorhanden sei.
Bezüglich der Anstellungsverträge für die Geschäftsführer sei zugesagt worden, dass diese auch im Rat vorgestellt werden sollen; er bitte die Formulierungen in der Vorlage im nichtöffentlichen Teil entsprechend zu korrigieren.
Herr Dr. Ramrath erklärt, dass sich auch seine Fraktion über die Gründung der Gesellschaft freue, um das Defizit in der Flächenentwicklung abzubauen.
Bezüglich des Namens würde seine Fraktion „Wirtschaftsflächen Hagen GmbH“ bevorzugen.
Herr König erklärt, dass seine Fraktion zu Gesprächen bereit sei. Man habe ja auch den eigenen Wunsch, dass der angesprochene § 10 (7) gestrichen werde.
Man habe im Rat, in der Beteiligungskommission und im Arbeitskreis auch schon das Problem angesprochen, dass die Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen nur gemeinsam vertreten könnten. Den Wunsch der Fraktion, dies anders zu regeln, halte man als Anregung aufrecht.
Im § 10 des Gesellschaftsvertrages fehle ihm, dass auch Personalentscheidungen in der Gesellschafterversammlung zu treffen seien; dies sei ansonsten nicht geregelt. Üblicherweise stünde in Gesellschaftsverträgen, dass für die Bestellung von Prokuristen oder leitenden Mitarbeitern das Aufsichtsgremium zuständig sei.
Er gehe davon aus, dass in der noch vorzulegenden Geschäftsordnung aufgezeigt werde, wie die Bestellung von Personal ablaufen solle.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass eine Liste mit den wesentlichen Punkten der Geschäftsordnung und den angesprochenen Wertgrenzen bis zur Ratssitzung erarbeitet werde.
Die Möglichkeit zur Einrichtung eines Beirates sei zu einem Zeitpunkt aufgenommen worden, zu dem noch über eine große Gesellschafterversammlung / Aufsichtsrat nachgedacht wurde. Bei der nun angedachten „schmalen“ Gesellschafterversammlung und der Verlagerung der Diskussion in den Stadtentwicklungsausschuss und in die Zuständigkeit des Rates sei es aus seiner Sicht möglich, die Beiratsfunktion zu streichen und die in der AG Wirtschaftsförderung geführten Diskussionen in den politischen Beratungsgang des Stadtentwicklungsausschusses einzuspeisen.
Hinsichtlich der angesprochenen Regelungen zum leitenden Personal inklusive der Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten würde der entsprechende Paragraph der Satzung ergänzt.
Die Geschäftsordnung werde mit der Weisung an die Gesellschafterversammlung im Rat beschlossen.
Beschluss:
- Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen zum 01.01.2017 die Gründung der
‘HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH‘.
- Dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser DS 0840-1/2016 ist, wird zugestimmt. Falls sich aus dem kommunalrechtlichen Beteiligungsverfahren oder aus formellen Notwendigkeiten noch Änderungsbedarfe ergeben, sind diese von dem Ratsbeschluss ebenfalls erfasst, sofern diese nicht wesentlich sind.
- Der Rat der Stadt Hagen stellt für den städtischen Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe von 12.750 € und für den städtischen Anteil an der Kapitalrücklage einen Betrag von 497.250 € außerplanmäßig zur Verfügung. Der Betrag von insgesamt 510.000 € wird durch die Minderauszahlungen bei der Maßnahme Entwicklungsgebiet Unteres Lennetal gedeckt.
- Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Christoph Gerbersmann als Verwaltungsratsvorsitzendem des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW als ständigen stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH. Als Vertreter bestellt der Rat bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den vom Mehrheitsgesellschafter Stadt Hagen vorgeschlagenen und durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-1/2016 benannten Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, soweit dieser bei Geschäften mit der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH als Vertreter der Stadt tätig wird.
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister zu folgender Weisung an den WBH:
“Der WBH wird angewiesen,
- sich mit einem Anteil von 49% an der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH zu beteiligen und den Geschäftsanteil von 12.250 € sowie den Anteil des WBH an der Kapitalrücklage in Höhe von 477.750 € einzubringen;
- den/die Vertreter/in des WBH in der konstituierenden Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH anzuweisen, der Bestellung der beiden durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-1/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft zuzustimmen;
- den/die Vertreter/in des WBH im Verwaltungsrat des WBH anzuweisen, Herrn Thomas Grothe als Geschäftsführer des WBH bis drei Monte nach Ende der Wahlperiode als ständigen stimmberechtigten Vertreter des WBH für die Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH zu bestellen. In seiner Vertretung ist bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herr/Frau _________________ zu bestellen.“
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den mit Beschluss zu 4. bestellten ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH, in der konstituierenden Sitzung der Gesellschafterversammlung
- der Bestellung der beiden mit Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-1/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft,
- dem Geschäftsführeranstellungsvertrag in der Fassung, wie er voraussichtlich in der Sitzung des Rates am 15.12. 2016 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen wird und
- dem Wirtschaftsplan 2017 der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0875-1/2016, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird,
zuzustimmen.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,3 kB
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