27.10.2016 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.10.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz blickt auf das Gespräch mit dem Innenministerium zurück und teilt mit, dass von dort dem Ansinnen der Stadt Hagen, den Haushaltsausgleich auf des Jahr 2017 zu verschieben, nicht gefolgt wurde. Man habe sich aber darauf verständigen können, dass Anfang 2017 trotzdem die vollen Stärkungspaktmittel für das Jahr 2016 ausgezahlt würden. Das HSP für 2017 solle soweit überarbeitet werden, dass der Haushaltsausgleich für 2017 dargestellt werden und eine Genehmigung des Doppelhaushaltes erfolgen könne.
Herr Gerbersmann erläutert, dass das HSP 2017 so überarbeitet werden müsse, dass es auch ohne die erhöhten Stärkungspaktmittel genehmigungsfähig werde. Die Stadt würde nun nicht mehr, aber auch nicht weniger Stärkungspaktmittel erhalten, als es seit der Korrektur der Stärkungspaktmittel im Jahr 2013 für Hagen errechnet worden sei. Im Doppelhaushalt sei vorgesehen gewesen, dass Hagen etwa 8 Mio. Euro mehr erhalten würde. Diese müssten nun aus dem Haushalt 2017 herausgeplant werden.
Neben diesen Änderungen würden auch weitere Änderungen erfolgen. Die Haushaltssatzung würde in wesentlichen Punkten wie Tarifsteigerungen, Personalmehrkosten, LWL-Forderungen und Schlüsselzuweisungen an die aktuelle Erkenntnislage angepasst. Für 2017 werde man auch die deutlich verbesserte Zinslage einkalkulieren, die Einsparungen im Millionenbereich mit sich bringe.
Er gehe davon aus, dass keine Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sein dürften, die den Bürger direkt beträfen; also keine Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen.
Dass die Bundesentlastung jetzt in voller Höhe eingeplant werden dürfe, führe dazu, dass auch in den Folgejahren 2018-2020 die reduzierten Stärkungspaktmittel ausgeglichen werden könnten.
Es sei beabsichtigt, zur HFA-Sitzung am 17.11.2016 das überarbeitete HSP sowie den veränderten Satzungsbeschluss einzubringen.
Sofern diese dort und am 24.11.2016 im Rat beschlossen würden, könnten sie fristgerecht zum 30.11.2016, dem Stichtag des Stärkungspaktgesetzes, der Kommunalaufsicht vorgelegt werden.
Mit einem genehmigungsfähigen HSP könne dann Anfang 2017 die Genehmigung und die Nachzahlung der Stärkungspaktmittel erfolgen.
Herr Oberbürgermeister Schulz möchte nicht unerwähnt lassen, dass das Innenministerium die solide Haushaltsplanung und die bisherigen Konsolidierungserfolge hervorgehoben und inzwischen auch schriftlich attestiert habe. Er verbinde dies mit einem besonderen Dank an den Kämmerer.
Herr Gerbersmann gibt den Dank an die Kämmerei weiter.
