30.06.2005 - 5.47 Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstüc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber macht folgenden Beschlussvorschlag: “Der Rat behält sich die Entscheidung über die Änderung des Durchführungsvertrages zum V+E-Plan Nr. 21 Kratzkopf gemäß § 41 Abs. 3 GO vor.

Eine Änderung des Vertrages im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 wird abgelehnt.

Der Bezirksvertretung Mitte wird empfohlen, das Einvernehmen der Gemeinde nicht zu erteilen.”

 

Herr Glaeser möchte wissen, wie das rechtliche Verhältnis in Bezug auf das Einvernehmen der Gemeinde und des Durchführungsvertrages sei. Außerdem fragt er nach den Zuständigkeiten nach dem Bau- und Kommunalrecht.

 

Herr Grothe erwidert, dass sich die Zuständigkeit nach den Regelungen der Hauptsatzung ergebe. Das Benehmen werde danach durch die Bezirksvertretung Mitte erteilt. Die Ausformulierung des Durchführungsvertrages sei Aufgabe der Verwaltung. Wenn der Rat dies an sich ziehe, dann könne die Verwaltung an dieser Stelle nicht mehr eigenständig arbeiten. Wenn so wie vorgeschlagen beschlossen werde, könne das Vorhaben nicht genehmigt werden.

 

Herr Marscheider stellt den Antrag auf Zurücküberweisung an die Bezirksvertretung Mitte.

 

Herr Demnitz hält den Beschlussvorschlag von Herrn Weber für weitergehend, so dass er hierüber abstimmen lässt.

 

Eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Marscheider hat sich damit erübrigt.

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Beschluss:

Der Rat behält sich die Entscheidung über die Änderung des Durchführungsvertrages zum V+E-Plan Nr. 21 Kratzkopf gemäß § 41 Abs. 3 GO vor.

 

Eine Änderung des Vertrages im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 wird abgelehnt.

 

Der Bezirksvertretung Mitte wird empfohlen, das Einvernehmen der Gemeinde nicht zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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