30.06.2005 - 5.40 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Haßleyer Inselhier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.40
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen ist darüber
erstaunt, dass der Umweltausschuss trotz Beratungsbedarfs hier übergangen
werden soll und beantragt Vertagung.
Herr Grothe hält die 1.
Lesung im Umweltausschuss für ungewöhnlich und ist der Auffassung, dass
geeignete Flächen schon jetzt vorgehalten werden müssen.
Herr Hammer spricht sich
ebenfalls dafür aus, den Beratungsbedarf des Umweltausschusses zu beachten.
Herr Asbeck sieht keine
Gründe, die aus Umweltaspekten gegen die Einleitung des Verfahrens sprechen.
Herr
Gerbersmann erklärt, dass die SPD-Fraktion im Umweltausschuss noch
Beratungsbedarf hatte. Dieser habe sich zur Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses aufgelöst, so dass heute beschlossen werden könne.
Herr Demnitz lässt über
den Antrag von Frau Kingreen abstimmen
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit abgelehnt
Herr Demnitz lässt dann
über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/05 (568) Haßleyer Insel gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in Hagen Haßley und wird begrenzt durch die Bundesautobahn A 45, die Haßleyer Straße und die Straße "Zur Hünenpforte".
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
