30.06.2005 - 5.39 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.39
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung
seines Beschlusses vom 01.03.2001 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf
Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich
der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Die Maßnahme M10 des landschaftspflegerischen Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an der Stelle ist ersatzlos fallen zu lassen.
