30.06.2005 - 5.44 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig beantragt folgende Ergänzung für den Beschlussvorschlag: “Der vorhandene Baumbestand bei Umsetzung der angedachten Planung soll weitgehend erhalten bleiben.”

 

Herr Grothe spricht sich gegen die Festsetzung von Bäumen aus, die später möglicherweise einem Vorhaben im Wege stehen.

 

Herr Sondermeyer regt an, die zu errichtende Toilettenanlage behindertengerecht zu gestalten.

 

Herr Grothe entgegnet, dass solche Festlegungen nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt werden können.

 

Herr Demnitz lässt über den Antrag von Herrn Ludwig abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt

 

Herr Demnitz lässt danach über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen