08.09.2016 - 6.6 Annahme einer Schenkung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0677/2016 Annahme einer Schenkung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christina Ott
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wisotzki hält den Beschluss nicht für umsetzbar, da nicht bekannt sei, wer die 4.500 Euro geschenkt habe. Die Jugendfeuerwehr sei eine Einrichtung der freiwilligen Feuerwehr, diese wiederum eine Einrichtung der Gemeinde. Somit würde die Jugendfeuerwehr den Anhänger dem Träger schenken; das sei rechtlich nicht möglich.
Herr Hoffmann vertritt die Auffassung, dass der Beschluss entsprechend dem ausgelegt werden solle, was gewollt sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, den Beschluss auch ohne Umformulierung rechtskonform umzusetzen.
