17.03.2016 - 7.5 Sachstand Zukunft HEB/HUI (Mündlicher Bericht)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bleicher (HEB) berichtet, dass es per Ratsbeschluss im vergangenen Herbst den Auftrag gegeben habe, ein Gesamtkonzept zur Herstellung der Inhousefähigkeit und zur Auslastung der MVA, auch über 2017 hinaus, zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Weiterhin sollten Beschlüsse zum Erwerb der Mark-E – Anteile durch HEB/HUI an HEB/HUI selbst vorbereitet werden.

Seit diesem Ratsbeschluss seien einige Umstände eingetreten, die Einfluss auf diese Aufträge hätten.

Ende 2015 hätte es ein Angebot der EDG zur Fortsetzung der Zusammenarbeit über das Jahr 2017 hinaus gegeben. Es könne eine Menge von 20.000 Tonnen für die MVA angeliefert werden.

Auch die Firma Remondis habe Interesse an einer Zusammenarbeit und zwischenzeitlich ein Angebot vorgelegt. In einem Gespräch im April sollen offene Fragen geklärt werden.

Der Aufsichtsrat von HEB/HUI habe den Auftrag gegeben, die Gespräche mit EDG und Remondis weiterzuführen und bis Ende Juni 2016 ein umfassendes Konzept zur Abfallwirtschaft vorzulegen.

Er beurteile die vorliegenden Angebote als positive Optionen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass es auch zwischen Oberbürgermeister, Kämmerer und den kommunalen Gesellschaftern Gespräche zur strategischen Zielsetzung geben werde.

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass es auch in der Beteiligungskommission eine intensive Beratung gegeben habe. Dort hätte es seiner Auffassung nach eine positive Einschätzung zu einem kooperativen Modell mit EDG und Remondis gegeben. Der Hagener Anteil an den Abfallmengen dürfe aber nicht in Gefahr geraten. Die Inhousefähigkeit habe oberste Priorität.

 

Herr Hentschel äußert, dass die Inhousefähigkeit mit der EDG gegeben sei.

Man sollte nicht nur auf die Müllmengen sehen, sondern dürfe auch Arbeitsplätze bei der Müllabfuhr und der Straßenreinigung nicht gefährden.

Remondis habe erklärt, dass ein Gutachten vorliege, dass Inhousefähigkeit mit ihr möglich sei; dieses Gutachten würde aber bis heute nicht vorliegen.

Er weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt durch die EU verklagt worden sei, da Geschäfte mit Privatfirmen nicht inhousefähig seien. Weiterhin weist er auf eine beabsichtigte Gesetzesänderung hin, die den “Mülltourismus“ verhindern soll; die Marktvoraussetzungen würden sich dadurch verändern.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bemerkt dazu, dass sich die Beteiligungskommission sehr intensiv und detailliert mit der Thematik beschäftigt und alle ins Feld geführten Argumente berücksichtigt habe.

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