17.03.2016 - 7.1 Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert den Hintergrund der Beschlussvorlage. Schulen sollen auf den ursprünglichen Widmungszweck als Ort der Bildung zurückgeführt werden. Dies bedeute nicht, dass Schulen zum politikfreien Raum würden. Schulen könnten als Veranstalter weiterhin Kandidaten und Vertreter politischer Parteien für Angebote zur politischen Willensbildung einladen.
Herr Krippner teilt mit, dass seine Fraktion das Vorgehen ablehne. Die demokratischen Parteien würden dadurch in ihren Möglichkeiten beschnitten.
Herr Thielmann ist der Auffassung, dass alle Parteien ihre Meinung sagen können sollten, solange sie nicht verboten seien. Dies gelte auch für Parteien wie die AfD, wenngleich er ihre politischen Auffassungen nicht teile.
Er sei allerdings gegen Ermäßigungen für die Nutzungsgebühr; auch politische Parteien sollten die volle Nutzungsgebühr entrichten müssen.
Herr Eiche äußert, dass sich seine Partei die Ricarda-Huch-Schule als Veranstaltungsort nicht speziell ausgesucht hätte, sondern aufgrund von Absagen anderer Räumlichkeiten darauf zurückgreifen musste. Er wolle sich nicht gegen die Vorlage aussprechen, missbillige jedoch die Begründung auf Seite 4.
Herr Hentschel weist darauf hin, dass zwei Anträge seiner Partei auf Nutzung von Schulräumen abgelehnt worden seien; ein Mal wegen kurzfristiger Bauarbeiten und ein anderes Mal wegen Blockflötenunterrichtes.
Er möchte wissen, welcher Betrag der AfD für die Nutzung der Schulräume und die Personalkosten des GWH in Rechnung gestellt worden sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt die Beantwortung der Anfrage zu und erläutert hinsichtlich des erwähnten Blockflötenunterrichtes, dass laut Nutzungsordnung die schulische Nutzung der Schulräume immer Vorrang habe.
Herr Riechel verweist darauf, dass die Zurverfügungstellung von Schulgebäuden auch im Interesse der Stadt sein müsse, da sie Einnahmen bringen würde.
Auf der anderen Seite halte er es für konsequent, die Nutzung der Schulgebäude allen Parteien zu verwehren, wenn nicht eine einzelne ausgeschlossen werden könne. Der Abwägungsprozess innerhalb der Fraktion sei jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb er anrege, die Entscheidung auf die Ratssitzung am 07.04.2016 zu verschieben.
Frau Öcal erklärt sich einverstanden damit, die Entscheidung auf die Ratssitzung zu verschieben, und bittet um eine redaktionelle Änderung. In der Nutzungsordnung sei für den Ausschluss der politischen Parteien, Vereine und Gruppierungen kein eigener Abschnitt vorhanden; der Ausschluss sei im § 2 Abs. 4 vielmehr unmittelbar an den Ausschluss der verfassungsfeindlichen Vereinigungen angefügt.
Sie bitte darum, dies - eventuell durch einen eigenständigen Paragraphen - voneinander zu trennen.
Herr Oberbürgermeister Schulz nimmt die Anregung auf und hält sie für sinnvoll.
Herr Eiche erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, die Entscheidung auf die Ratssitzung am 07.04.2016 zu verschieben.
Beschluss:
- Die derzeit gültige Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden wird wie folgt geändert:
Die Regelung in § 2 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt:
„Für die Durchführung von Veranstaltungen durch politische Parteien, politische Vereinigungen und sonstige politische Gruppierungen oder politisch tätige Einzelpersonen werden Schulräume und Schulgelände der Stadt Hagen nicht zur Verfügung gestellt.“
- Die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden sowie für die außersportliche Nutzung von städtischen Mehrzweckhallen und der Karl-Adam-Halle vom 28. Oktober 2014 wird entsprechend angepasst, indem in der Ermäßigungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 die Worte „politische Parteien“ gestrichen werden.
- Der Widmungszweck von Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Hagen befinden, wird für die Zukunft entsprechend eingeschränkt. Bei seiner Entscheidung macht sich der Rat die im Begründungsteil dieser Vorlage enthaltenen Ermessenerwägungen zu Eigen.
4. Die Änderungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
der neu gefassten Regelungen in Kraft.
