15.12.2016 - 5.26 Bebauungsplan Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Asche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.26
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer macht darauf aufmerksam, dass in beiden Planverfahren 5 Wohneinheiten geschaffen werden. Hierfür werden zwei formale Bebauungsplanverfahren bearbeitet. Es könnten auch zwei Beschlüsse herbeigeführt werden, bei denen die alten Bebauungspläne aufgehoben werden. Die Verwaltung würde erheblich entlastet und es könnte nach § 34 BauGB gebaut werden.
Herr Grothe antwortet, dass beide Verfahren einen gleichen Verwaltungsaufwand darstellen. Wenn ein Bebauungsplan aufgehoben wird, müsse nicht nur der Einleitungsbeschluss gefasst werden, eine öffentliche Auslegung und Bekanntmachung müsse ebenfalls erfolgen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße/Emster Straße – Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 09.11.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 09.11.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/16 (672) Wohnbebauung Ascherothstraße/Emster Straße – Verfahren nach § 13a BauGB liegt in Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte. Östlich endet das Plangebiet an der Ascherothstraße und westlich an der Emster Straße. Im Norden grenzt es an die Flurstücke 750 und 710 sowie im Süden an die Flurstücke 1162 und 1163. Das Plangebiet liegt in Flur 9 und umfasst die Flurstücke 184 und 1225.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses und ist zur besseren Lesbarkeit im Maßstab 1:250 dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Anlagen zur Vorlage
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1
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555,7 kB
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263,3 kB
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