15.12.2016 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet vor Eintritt in die Tagesordnung damit einverstanden zu sein, die Tagesordnungspunkte

 

I.5.18 „HagenKultur 20.25 – Kulturentwicklungsplan der Stadt Hagen, Vorlage 1110/2016“ 

 

I.5.21 „Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe ab dem Schuljahr 2017/2018, Vorlage 0900/2016“ sowie

 

I.5.23 „Richtlinien zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Sportvereinen, Vorlage 0855/2016“

 

von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

 

Herr Rudel fragt, warum der Tagesordnungspunkt I.5.22 „Offene Ganztagsschule – Anpassung der Finanzierung, Vorlage 1080/2016“ nicht von der Tagesordnung abgesetzt werde, da dieser Punkt noch nicht im Schulausschuss vorberaten wurde. Der Schulausschuss wurde kurzfristig am Tag der Sitzung abgesagt.

 

Frau Neuhaus erläutert als Schulausschussvorsitzende, warum die geplante Sitzung des Schulausschusses am 13.12.2016 kurzfristig abgesagt werden musste. Nur ein Tagesordnungspunkt hätte in der Sitzung des Schulausschusses beraten werden können. Eine Beratung der anderen Punkte hätte  nicht im Schulausschuss erfolgen können, da aufgrund fehlender Rückmeldungen der Schulen keine Antworten erteilt werden konnten. Der Fachbereichsleiter der Schulverwaltung befindet sich derzeit in einer Kur. Zusätzlich waren weitere Mitarbeiter der Schulverwaltung erkrankt. Aus diesen Gründen hat sie sich dafür entschieden, die Sitzung des Schulausschusses abzusagen und die eine Vorlage im Rat zu beraten und zu beschließen. Die Vorlage der Offene Ganztagsschule – Anpassung der Finanzierung, wurde im Jugendhilfeausschuss vorberaten und einstimmig beschlossen. Der Rat habe die Kompetenz dazu, diesen Beschluss zu fassen,  damit die Träger mit dieser Sicherheit weiter planen können.

 

Herr Rudel macht deutlich, dass es ihm nicht um die Kompetenz des Rates, sondern um die Zuständigkeit ginge. Die Ratssitzungen sollten beschleunigt werden. Nicht stattgefundene Vorberatungen in den Fachausschüssen dienen einer Beschleunigung der Ratssitzungen nicht.

 

Bedenken, die o. g. Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, werden nicht erhoben.

 

 

 

Frau Sch.-G. ist 1. Vorsitzende des Vereins „Hagen ist bunt“ und trägt ihre Fragen im Auftrag des Arbeitskreises der Akteure EU-Zuwanderung vor. Wer Flüchtlinge und Zuwanderer in Hagen betreue, habe irgendwann zwangsläufig Kontakt mit dem Jobcenter. Trotz anders lautender Berichte auch im Rat machen die Ehrenamtlichen leider die Erfahrung, dass der absolut berechtigte Kampf gegen Schleuser und Kriminelle oft auf dem Rücken der Leistungsempfänger ausgetragen werde. Während ausbeuterische Arbeitgeber und dubiose Dolmetscher nach eigener Aussage vom Jobcenter vor allem „beobachtet“ werden, müssen die Kunden des Jobcenters oft über Monate auf Sozialleistungen warten. In dieser Zeit fehlen Miete, Energiekosten und Krankenversicherungsschutz. Sie fragt:

Welchen Einfluss kann die Stadt Hagen auf die Leistungsbewilligungspraxis im Jobcenter nehmen?

Werden auch die Interessen der Menschen mit einem humanitären Blick berücksichtigt?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass das Jobcenter Hagen eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune ist und daher Einflussmöglichkeiten über die Trägerversammlung und über den Beirat bestehen. Die Trägerversammlung sei keine Institution zur Entscheidung von Einzelfällen. Das Jobcenter handelt im eigenen Ermessen und im eigenen pflichtgemäßen Ausführen vorhandener Gesetze und Rechtsverordnungen. Die Grundlagen der Geschäftspolitik können in Sitzungen der Trägerversammlung mit der Geschäftsführung und dem anderen Träger diskutiert werden. Er sagt zu, die Fragen mit in die Trägerversammlung zu nehmen.

 

Frau Kaufmann informiert darüber, dass eine Gruppe zusammengestellt wurde, die sich formell innerhalb der Verwaltung und über die Verwaltungsgrenzen hinaus auch im Jobcenter und verschiedenen weiteren Behörden regelmäßig trifft. Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger wurden hierzu eingeladen. Gespräche finden statt. Die Geschäftspolitik des Jobcenters werde derzeit feinjustiert. In Gesprächen wurde deutlich gemacht, dass Einzelfälle nachgeprüft werden. Frau Sch.-G. werde in Kürze eine Antwort hierzu erhalten. Das Jobcenter sei vollumfänglich informiert.

 

Frau Sch.-G. berichtet, dass gewisse Schrottimmobilien in Hagen bekannt seien. Es wurde beobachtet, dass gegen die Bewohner regelmäßig vorgegangen werde. Sie betont, dass gegen die Bekämpfung von Überbelegung nichts zu sagen ist. Die Hausbesitzer säßen vorrangig untätig in Süddeutschland und ließe Miete willkürlich bar eintreiben und ihre Häuser verrotten. Dies sei auch der Presse zu entnehmen. Sie fragt, welche rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Hagen zur Verfügung stehen, gegen die Besitzer der sogenannten Schrottimmobilien, z. B. durch Zwangsenteignung oder den Aufkauf der Häuser, einzuschreiten. Sie fragt, warum es nicht endlich einen Musterprozess gegen einen besonders berüchtigten und bekannten Hausbesitzer gebe, der dann Signalwirkung haben könnte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es sich um ein schwieriges Feld handele, gegen Vermieter rechtlich wirksam vorzugehen. Dies sei nur in engen Grenzen möglich.

 

Frau Kaufmann erläutert, dass gemeinsam die Möglichkeiten erörtert wurden, die das Wohnungsaufsichtsgesetz im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen in den schwierigen Häusern bietet. In der Regel werde bei den zweiwöchigen Besichtigungen  herausgefunden, wo Immobilien nicht mehr akzeptabel sind. Leider befinden diese sich häufig noch in einem Zustand, in dem sie nicht unter das Wohnungsaufsichtsgesetz fallen. Der Stadt Hagen sei es dann nur möglich, bei Überbelegungen einzugreifen. 

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass ab 2017 durch Landesförderung die Möglichkeit besteht, Schrottimmobilien anzukaufen. Im neuen Jahr werde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit allen behördlichen Instrumenten ausgestattet ist. Wenn der Eigentümer nicht verkaufen möchte, seien Möglichkeiten zu prüfen, wie die Stadt Hagen in das Eigentum der Immobilien kommen kann.

 

Herr Thieser merkt an, dass die Möglichkeiten durch Verwaltung und Politik direkt wahrgenommen werden sollten, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. 

 

Herr O. fragt, wann damit zu rechnen sei, dass die seit Jahren veröffentlichte, aber seiner Ansicht nach rechtswidrige  Dienstanweisung, Berücksichtigung von Heizkosten, richtig gestellt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. fragt, wann damit zu rechnen sei, dass die angeblich seit Monaten überarbeitete Fassung der Dienstanweisung, einmalige Beihilfen gem. SGB II und VII, veröffentlich werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass dies bereits in der Vergangenheit beantwortet wurde.

 

Herr O. möchte wissen, ob die Antworten der Verwaltung auch veröffentlicht werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass alle Antworten der Verwaltung aus Einwohnerfragestunden im Bürgerinformationssystem veröffentlicht werden.

 

Frau von H. gehört dem Frauenverband Courage an und macht auf die Situation in Hohenlimburg bezüglich der Medizinischen Grundversorgung aufmerksam. Die medizinische Grundversorgung sei für 25.000 Einwohner in Frage gestellt. Es gebe keine Notfallambulanz mehr in Hohenlimburg. Intensivbetten sollen abgebaut werden. Der Rettungsdienst habe ebenfalls Probleme, da mehr Rettungswagen eingesetzt werden müssten. In Hohenlimburger Metallbetrieben gebe es fast täglich Unfälle. Wo sollen die Menschen zukünftig ärztlich versorgt werden, wenn es im Elseyer Krankenhaus keine Intensivbetten gebe? Wo sollen Herzinfarkte und Schlaganfälle versorgt werden?

 

Herr Huyeng antwortet, dass beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz derzeit bezüglich des Rettungsdienstes eine Umorganisation stattfindet, damit der Einsatz der Rettungsdienstfahrzeuge in Hohenlimburg gewährleistet ist. Was die Grundversorgung durch das Elseyer Krankenhaus insgesamt betrifft, werde keine Gefahr gesehen, weil genügend andere Krankenhäuser in Hagen vorhanden sind. Es komme daher nicht zu einer Gefährdung der Grundversorgung. Das Krankenhausentwicklungskonzept vom Land sehe vor, dass es zu teilweisen Reduzierungen von Krankenhausbetten kommt.

 

Frau von H. fragt, was mit den 30 Kolleginnen und Kollegen des Elseyer Wirtschaftsbetriebes (Reinigung und Küche) geschehe. Zuerst sollten alle Kolleginnen und Kollegen übernommen werden. Jetzt soll dies nicht geschehen, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden müssten. Dies sei der Krankenhaus GmbH zu teuer.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Sorge zu Recht formuliert werde, die Stadt Hagen jedoch nicht Träger des Krankenhauses ist.

 

Herr Huyeng führt aus, dass die Stadt Hagen nicht zuständig sei, da sie nicht Träger des Krankenhauses ist. Die Zukunft des Personals liege bei dem jetzigen und bei dem kommenden Träger des Elseyer Krankenhauses. Daher könne er keine weiteren Aussagen hierzu treffen.

 

Frau von H. fragt, ob es nicht die Aufgabe der Politik sei, die medizinische Grundversorgung für die Menschen sicherzustellen. Dies sei ein Bürgerrecht.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die medizinische Grundversorgung nicht in Abrede gestellt werde und es hierzu unterschiedliche Auffassungen gebe.

 

Herr Strüwer erläutert, dass es ein Gespräch zwischen den Hohenlimburger Bezirksvertretern und dem neuen Träger des Elseyer Krankenhauses gegeben hat, an dem  der Geschäftsführer der Diakonie Westfalen ebenfalls teilgenommen hat. Von beiden Seiten wurde deutlich gemacht,  dass derzeit nach Möglichkeiten gesucht  werde, die angesprochenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  unterzubringen. Bei den Kath. Kliniken wird die Essensversorgung extern organisiert und sei daher nicht kompatibel.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass die Stadt Hagen keinen Einfluss auf das Krankenhausentwicklungskonzept des Landes hat. Es sollte nicht versucht werden, in Hohenlimburg einen neuen Standort für einen Rettungswagen zu schaffen, es sollte umgesetzt werden.

 

Herr Huyeng stellt klar, dass das Problem bekannt ist und Anfang des Jahres 2017 eine Änderung bezüglich des Rettungsdiensteinsatzes herbeigeführt werde.

 

 

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