24.11.2016 - 5.18 Öldialyseverfahren bei Fahrzeugen des Fuhrparks...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hentschel macht deutlich, dass er mit dieser Vorlage nicht einverstanden ist. Die Verwaltung habe diesen Auftrag nicht ernst genommen. Es werde deutlich, dass bei der Verwaltung kein Interesse an einem Öldialyseverfahren bestehe. Dies werde mit dem Verlust der Garantie begründet. Er hätte sich eine Aufstellung darüber gewünscht, wie viele Fahrzeuge sich überhaupt in einem Garantieverfahren befinden. Es gehe nicht nur um eine finanzielle Einsparung, sondern auch um Müllvermeidung.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass alle Tochterunternehmen deutlich gemacht haben, dass die Einführung eines Öldialyseverfahrens bei Fahrzeugen nicht sinnvoll sei, da die Möglichkeit genommen werde, Garantieansprüche durchzusetzen.
Herr Panzer macht deutlich, dass die Verwaltung in der vorletzten Ratssitzung und auch mit der vorliegenden Vorlage deutlich gemacht habe, dass dieser Antrag keine Erfolgsaussichten hat.
Herr Schmidt merkt an, dass die vorliegende Antwort der Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Herstellergarantie, die Ratsgruppe BfHo/Piraten dahingehend überzeugt habe, dass sich diese Angelegenheit erledigt hat und nicht weiter verfolgt werden sollte.
Herr Klinkert führt aus, dass auch im Aufsichtsrat der HVG anhand von Beispielen deutlich gemacht wurde, wo die Herstellergarantie verweigert worden sei. Ein Getriebeschaden an einem einzelnen Bus wurde mit 28.000 € beziffert. Er rät davon ab, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.
Herr Eiche nennt als Beispiel die Diskussion um den Kraftstoff E10. Die Hersteller haben auch hier angegeben, dass eine Nutzung möglich sei, eine Garantie aber nicht gegeben werde. Wenn eine Herstellergarantie nicht gegeben werde, sollte das Thema aus sachlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden.
