22.09.2016 - 5.1 Flüchtlinge und Zuwanderunga) Allgemeine Situat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kaufmann informiert anhand einer Power-Point-Präsentation über die aktuelle Flüchtlingssituation in Hagen, welche als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.
Herr König fragt, ob die angemeldeten Flüchtlinge bereits registriert seien oder die notwendige Registrierung in der Zentralstelle noch nicht stattgefunden habe.
Frau Kaufmann antwortet, dass alle Flüchtlinge, die in Hagen Asyl suchen, auch bei der Behörde registriert sind.
Herr Thieser berichtet von der Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Duisburg. Dort werden über 1000 Menschen in allen Bereichen beschäftigt. Er fragt, warum dies in Hagen, z. B. beim HEB oder der WBH nicht umsetzbar und die Flüchtlinge nicht einsetzbar seien. Das größte Problem der Flüchtlinge sei, dass sie keine Beschäftigung haben.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, die Frage bis zur Präsentation von Frau Gebhardt zurückzustellen.
Herr Strüwer geht auf die Aussage ein, dass 270 Kinder von Asylbewerbern und etwas mehr Kinder der EU-Zuwanderer in Kitas untergebracht seien. Er fragt, wie hoch die Quote sei und wie viele Kinder in dem Alter von bis zu 6 Jahren sind.
Frau Kaufmann antwortet, dass die Versorgungsquote bei den Flüchtlingskindern bei den U3-Kindern bei 20 % liegt. Die Quote der Kinder der EU-Zuwanderer liegt im U3-Bereich bei 9 %. Bei den 3 bis 6-jährigen liegt die Quote bei 47,5 %.
Herr Eiche fragt, warum die Maßnahme auf 6 Monate begrenzt sei.
Frau Kaufmann antwortet, dass die 6 Monate lt. Ausführungsbestimmung so festgelegt wurden. Sie ist nicht verlängerbar.
Herr Reinke erkundigt sich nach den Einzelfallprüfungen der Ausländerbehörde. Er möchte wissen, wie dies funktioniert, zu welchen Ergebnissen die Prüfungen kommen und wie viele Fälle aktuell behandelt werden.
Herr Kaufmann antwortet, dass die Behörde bisher noch nicht gehandelt habe und bisher Niemand abgeschoben wurde.
Herr Huyeng antwortet, dass eine entsprechende Ausführungsbestimmung des Landes notwendig sei. Diese liege bisher noch nicht vor. Es können auch Menschen nach Hagen gezogen sein, die keine Leistungen erhalten. Dann werde es auch keine Zurückführung an den ersten Wohnsitz geben.
Frau Timm-Bergs fragt, ob die Aufwandsentschädigung für die Teilnehmer der Arbeitsgelegenheiten vom Träger zu entrichten seien oder diese zusätzlich zu den Overheadkosten an den Träger gezahlt werden. Sie möchte wissen, ob in Hagen Flüchtlingskinder bei der Vergabe von Kitaplätzen bevorzugt werden. Sie fragt, ob es auch humanitäre Gründe gebe, die die Wohnsitzauflage aushebeln könnte.
Frau Kaufmann antwortet, dass die 280,00 € Aufwandsentschädigung für die Organisation ist. Der Träger rechnet direkt mit dem Arbeitsamt ab.
Herr Goldbach antwortet, dass Flüchtlingskinder bei der Vergabe von Kitaplätzen nicht bevorzugt werden. Zusätzliche Plätze wurden eingerechnet. Derzeit befinde sich Niemand auf der Warteliste. Jeder, der einen Kitaplatz möchte, bekommt auch einen. Jedoch nicht immer im Wunschkindergarten.
Herr Huyeng antwortet, dass die Einzelfallfrage zur Wohnsitzauflage in der Ratssitzung nicht beantwortet werden könne. Es gebe durchaus Fälle, bei denen es auf das Kindeswohl ankomme.
Herr Gronwald fragt, ob für die Flüchtlinge im Rahmen der Integration auch Fahrradkurse angeboten werden. Mehrere Hasper Bürgerinnen und Bürger haben ihn angesprochen, dass Bewohner der Neue Str. 21 unter Missachtung aller Verkehrsvorschriften mit Fahrrädern durch Haspe fahren und für gefährliche Situationen sorgen.
Frau Kaufmann antwortet, dass sich zwei Sozialarbeiter schwerpunktmäßig mit der Neue Str. 21 befassen. Sie werde sich diesbezüglich erkundigen.
Herr Schmidt führt aus, dass bereits viele Fahrräder an Flüchtlinge verteilt wurden. Er möchte wissen, wie es sich versicherungstechnisch verhält, wenn Unfälle entstehen in Folge der Unkenntnis von Verkehrsregeln.
Herr Oberbürgermeister Schulz nimmt diesen Hinweis auf.
Herr Reinke berichtet, dass er als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses von der Arbeitsgemeinschaft zum Thema Jugendarbeit angeschrieben worden ist. Diese haben eine Stellungnahme zum Integrationsgesetz, die Auswirkungen der Wohnsitzauflage auf Kinder und Jugendliche, verfasst. Frau Kaufmann habe in der CDU-Fraktion u. a. zum Thema Wohnsitzauflage berichtet. Die Regelung dieses Gesetzes vom 06.08.2016 soll restriktiv in der Stadt Hagen angewendet werden. Dies habe ihn überrascht und erschreckt. Er erinnert an das Bundeskinderschutzgesetz, welches am 01.01.2012 in Kraft trat. Dazu habe der Rat im Dezember 2012 Beschlüsse gefasst, die erst im Laufe des Jahres 2013 umgesetzt und wirksam wurden. Jetzt soll sehr kurzfristig eine gesetzliche Regelung umgesetzt und Handlungsspielräume außer Acht gelassen werden. Er habe das Gesetz zur Wohnsitzauflage so verstanden, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern eine Möglichkeit einräume, Regelungen zu schaffen, wie man damit landesweit umgehen will. Dies resultierte aus den Forderungen der Kommunen aus Angst vor Ghettobildung und aus Angst vor Überforderung in der Integrationsarbeit. Beides habe er in Hagen nicht wahrgenommen. Die Stadt habe mit allen Kräften daran gearbeitet, alle Herausforderungen zu meistern. Die Intension des Gesetzes habe die Förderung der Integration als vorrangiges Ziel. Bei der restriktiven Anwendung seien anerkannte Flüchtlinge in dem Zeitraum 01.01. bis 06.08.2016 betroffen. Dies führe zu Härten oder konterkariere die Integrationsbemühungen. Die Landesregierung habe hierzu Regelungen zum 01.12.2016 in Aussicht gestellt. Er könne daher nicht nachvollziehen, dass die Stadt Hagen das Gesetz jetzt entsprechend umsetzen möchte. Es gebe Städte, die den Handlungsspielraum sehr weit auslegen. Diese wenden die Härtefallregelung für Personen in dem Zeitraum 01.01. bis 06.08.2016 an. Mit Freude habe er zur Kenntnis genommen, dass in Hagen bisher noch kein Fall umgesetzt worden ist. Die entsprechenden Briefe sollen jedoch in den nächsten Tagen versandt werden. Er beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, den Rat ausführlich und schriftlich zu den Bestimmungen des Integrationsgesetzes zu informieren. Bis zur Vorlage und Erörterung dieses Berichtes im Rat der Stadt soll die betroffene Personengruppe der anerkannten Flüchtlinge zwischen dem 01.01. und 06.08.2016 generell als Härtefall angesehen werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden und daher verpflichtet ist, Gesetze anzuwenden. Bisher sei es noch zu keiner entsprechenden Anwendung gekommen. Eine generelle Anwendung, dass Härtefälle für die Personengruppe der anerkannten Flüchtlinge vom 01.01. bis 06.08.2016 gelten, sei nicht möglich. Eine Härtefallregelung sei eindeutig eine Einzelfallregelung. Hier sei im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens abzuwägen.
Herr Goldbach ergänzt, dass das Integrationsgesetz die bundesweite Wohnsitzregelung und damit den Umzug von einem Bundesland in das andere regelt. In Nordrhein-Westfalen soll zum 01.12. eine Regelung eingeführt werden, die innerhalb von NRW die Verteilung regelt. Das Integrationsgesetz habe an dem Punkt der Rückwirkung eine Schwäche, da es nicht definiere, was bereits erbrachte Integrationsleistungen sind. Es bestehe ein rechtliches Problem. Mit dem Eintreffen hier und der Antragstellung im örtlichen Jobcenter stehe fest, dass unser Jobcenter nicht zuständig sei. Man müsse befürchten, dass ausgezahlte Leistungen vom Bund nicht erstattet werden, weil das Jobcenter wegen Unzuständigkeit Leistungen ausgezahlt habe. Zuständig ist das Jobcenter in dem Bundesland oder in der Stadt, wo der Wohnsitz vorher war und wo die Anerkennung stattgefunden hat. Diese Rechtsunsicherheit könne nicht wegdiskutiert werden. Es gebe eine interne Arbeitsabsprache zwischen der Regionaldirektion Agentur für Arbeit, dem Landesministerium und den kommunalen Spitzenverbänden, zunächst bis zum 31.10. befristet zu bewilligen. Dies sei in Hagen so geschehen. Diese Zeit werde genutzt, um Einzelfallprüfungen durchzuführen.
Herr Thieser merkt an, dass die Stadt in ihren Handlungen an das Bundesrecht gebunden sei, solange es nur Bundesrecht und keine Landesweisungen gebe. Für die Stadt gebe es daher einen Ermessensspielraum des Handelns. Er appelliert daran, das Ermessen so auszulegen, wie es den Interessen der Stadt Hagen entspricht. Er fragt, ob diese gesamte Thematik bereits in einem Fachausschuss erörtert worden sei.
Herr Reinke erläutert, dass er nicht generell das Vorliegen eines Härtefalls gefordert habe, sondern nur bis zum Vorliegen des Berichtes der Verwaltung.
Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass die Stadt Hagen ermessensfehlerfreie Entscheidungen treffen muss.
Herr Röspel schlägt vor, die weiteren Vorträge zu hören und anschließend eine Sitzungsunterbrechung durchzuführen.
Frau Kaufmann berichtet zum Thema Zuwanderung aus Südosteuropa anhand einer Power-Point-Präsentation, die als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist.
Herr Schmidt fragt, ob die Verwaltung Kenntnis darüber habe, dass Zuwanderer aus Südosteuropa Teile von ihren finanziellen Leistungen an kriminelle Banden abgeben müssen. Wenn ja, möchte er wissen, inwieweit die Zusammenarbeit mit der Polizei und Strafverfolgungsbehörden erfolge.
Frau Kaufmann antwortet, dass die Verwaltung Kenntnis hierüber habe. Sie sei nur dann in der Lage einzugreifen, wenn die Menschen sich melden.
Herr Thieser berichtet, dass die Zusammenarbeit ämterübergreifend sehr gut war. Er weist darauf hin, dass man sich bei Problematiken, wie z. B. Sauberkeit u. s. w. an die Hausbesitzer/Vermieter wenden sollte. Die Vermieter verdienen durch die Vermietung an Flüchtlinge und Zuwanderer Geld. Bei Problematiken soll die Allgemeinheit verantwortlich gemacht werden. Es müsse kritischer mit den Vermietern diskutiert werden. Er fragt, ob die Verwaltung feststellen könne, ob die in Hagen gemeldeten Flüchtlinge und Zuwanderer auch noch in Hagen leben. Hier müsse schärfer kontrolliert werden.
Frau Gebhard berichtet über die Aktivitäten und Maßnahmen in Zusammenhang mit Flüchtlingen im Jobcenter Hagen anhand einer Power-Point-Präsentation, die als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist.
Herr Hentschel bedankt sich für den ausführlichen Vortrag und erläutert den Vorschlag der Fraktion Die Linke. sowie der Ratsgruppe BfHo/Piraten, I.4.5., der unter diesem Tagesordnungspunkt mitberaten wird. Er spricht eine Maßnahme an, die stattfinden sollte und zu der Flüchtlinge eingeladen worden seien. Diese Maßnahme habe aufgrund mangelnder Anmeldungen oder Teilnahme nicht stattgefunden. Hierüber wurde nichtöffentlich berichtet. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Flüchtlinge an solchen Maßnahmen kein Interesse hätten.
Frau Gebhard berichtet von Gruppenveranstaltungen, an denen sehr motivierte Flüchtlinge teilgenommen haben. Sie könne den entstandenen Eindruck nicht bestätigen. Flüchtlinge seien an Maßnahmen sehr interessiert.
Herr Thieser bedankt sich bei Frau Gebhardt für die informative Darlegung der bisherigen Arbeit und der Perspektiven. Er schlägt vor, dass sich die Mitglieder in dem Fachausschuss unter Hinzuziehung der Vertreterinnen und Vertreter der Trägerversammlung gemeinsam mit Frau Gebhardt und der Verwaltung mit dieser Thematik intensiv auseinandersetzen. Wenn der Rat der Stadt Hagen hierzu Entscheidungen treffen müsse, sollte der Fachausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat vorbereiten. Die Fachdiskussionen müssen in den Fachausschüssen geführt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, warum sich die Verwaltung dazu entschlossen hat, diesen Punkt auf die Tagesordnung des Rates zu setzen.
Herr Gronwald fragt bezüglich der vorgestellten Maßnahmen für Flüchtlinge, ob hierzu auch EU-Zuwanderer Zugang haben. Waren die EU-Zuwanderer in diesen Zahlen mit enthalten oder bezogen sich die Zahlen für EU-Zuwanderer nur auf SGB II Leistungen.
Frau Gebhard antwortet, dass es sich bei den Zahlen um reine Flüchtlinge handele. Für die EU-Zuwanderer gebe es ebenfalls Maßnahmen. Sie nimmt das Angebot gerne an, im Fachausschuss den „anderen Arbeitsmarkt“ gesondert vorzustellen.
Herr Gronwald erkundigt sich nach den Computerprogrammen, mit denen die Personen registriert werden. Er fragt, ob diese mit den Programmen des Jobcenters Gevelsberg kompatibel seien, um eventuelle Mehrfachanmeldungen zu verhindern.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Optionskommune ist und daher eine Besonderheit in der SGB II Umsetzung darstelle. Hierbei könne es Schnittstellenprobleme geben.
Frau Gebhardt antwortet, dass es unterschiedliche Programme gebe, der Integrationpoint aber sehr intensiv mit Gevelsberg zusammenarbeite. Die Schnittpunkte dürften daher nicht so groß sein. Die Anregung nehme sie gerne auf. Die Probleme werden entstehen, wo es Schnittstellen zwischen Optionskommunen und gemeinsame Einrichtungen gebe.
Herr Schmidt macht deutlich, dass die heutige Beratung im Rat aufgrund eines Vorschlages aus der Politik erfolge. Die Fraktion Die Linke. sowie die Ratsgruppe BfHo/Piraten haben ein großes Interesse daran, dieses Thema aufgrund der Tragweite dieser Thematik im Rat zu diskutieren. Er fragt, ob sich für das Projekt Stadtsauberkeit sowohl Flüchtlinge mit Status „arbeitslos“ als auch „ohne“ beteiligen konnten. Sei es denkbar, dass das Jobcenter diese Maßnahme fortführe und ausweite, wenn es erfolgreich verlaufe. Stünden hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung?
Frau Gebhardt antwortet, dass Flüchtlinge mit dem Status „arbeitslos“ beteiligt wurden. Ein erfolgreiches Projekt werde das Jobcenter fortführen.
Herr Sondermeyer bedankt sich ebenfalls beim Jobcenter Hagen. Er geht auf die 80-Cent-Jobber ein. Dies sei seiner Meinung nach Ausbeutung der Menschen.
Herr Strüwer macht deutlich, dass sich die Diskussionsschwerpunkte in den vergangenen 10 Monaten sehr verändert haben. Der Arbeitsmarkt sei der nächste Schritt zur Integration, die Zahlen hierzu seien erschreckend. Dies sei zu wenig. Gute Ansätze seien vorhanden. Hier werde es sich zeigen, in Hagen eine gelungene Integration zu bewerkstelligen.
Herr Klinkert erläutert, dass das Stichwort „mangelndes Bildungsniveau“ schnell im Zusammenhang mit Flüchtlingen genannt werde. Fehlende Deutschkenntnisse sagen nichts über das Bildungsniveau von Flüchtlingen aus. Einige Flüchtlinge haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen Hochschulabschluss und sprechen mehrere Sprachen. In Hagen gebe es auch Firmen, die auf dem Weltmarkt agieren. Er fragt, ob diesen Personen in dem Bereich Angebote gemacht werden können und ob es eine spezielle Vermittlungsstelle gibt.
Frau Gebhardt erklärt, dass bisher viel erreicht worden ist. Die Stadt Hagen stehe auf Platz 4. Die Qualifikation der Flüchtlinge sei nicht ganz so hoch, wie erwartet. Die Zulassungsvoraussetzungen müssten sehr genau geprüft werden. Viele Flüchtlinge, die studiert haben, werden an unseren Schulen nur zugelassen, wenn sie 70 % einer bestimmten Note erreicht haben. Viele, die ein Zeugnis vorlegen, liegen bei 40 oder 50 %. Diese Diskussionen würde sie gerne in den Fachausschüssen weiter führen.
Herr Stricker fragt, ob es unter den Flüchtlingen und Zuwanderern Personen gebe, die bereits in der Lage seien, Ausbildungen zu machen. Wie könnte man mit diesen Personen in Verbindung kommen.
Frau Gebhardt antwortet, dass ihre Mitarbeiter mit Hochdruck daran arbeiten, Ausbildungsplätze für die unter 35-jährigen zu finden.
Frau Kaufmann führt aus, dass Praktikabörsen zusammen mit den Berufskollegs eingerichtet worden sind.
Herr Eiche erklärt, warum für die Menschen die Arbeit das Wichtigste darstelle.
Herr Wisotzki merkt an, dass Studien des Gewerkschaftsbundes belegen, dass die Integration von Langzeitarbeitslosen, die seit 2 Jahren nicht mehr im Arbeitsmarkt seien, scheitere. Aufgrund der Qualifikation der Flüchtlinge könnte die Integration ebenfalls scheitern. Mit Hilfe aller müsse es gelingen, einen zweiten sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, wo einfache Tätigkeiten tarifgerecht bezahlt werden, um den Menschen die Würde zurückzugeben. Hierfür müssten Mittel von Hartz IV oder SGBII umgeschichtet werden. Er fragt Frau Gebhardt, wie sie zu diesen Thesen des Deutschen Gewerkschaftsbundes stehe.
Frau Gebhardt antwortet, dass der Arbeitsprozess das wichtigste Instrument für die Integration ist. Ein Arbeitskreis begleite das Projekt des sozialen Arbeitsmarktes.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die Oberbürgermeister im Ruhrgebiet die Bundeskanzlerin angeschrieben haben, um den von einzelnen Kommunen in der Metropole Ruhr entwickelten Modellansatz für einen „sozialen Arbeitsmarkt“ im Bund umsetzen zu können.
Es erfolgt eine Sitzungspause von 18:10 bis 18:30 Uhr.
Herr Röspel teilt mit, dass Herr Reinke seinen Antrag zurückzieht. Er empfiehlt der Verwaltung, für die betroffene Personengruppe bei der Härtefallprüfung den gesetzlichen Ermessensspielraum zur Umsetzung der Wohnsitzauflage auszuschöpfen.
Dies sichert Herr Oberbürgermeister Schulz zu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
250,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
81,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
469,5 kB
|
