22.09.2016 - 5.33 Bebauungsplan Nr. 4/83 (399) Hovestadtstraße hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 20.10.1983 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/83 (399) Hovestadtstraße.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Bolohstraße 109 bis 127 sowie der Bebauung Hovestadtstraße und schließt die Grundstücke Haferkamp 75 bis 89 mit ein. Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Einstellung wird das Verfahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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