22.09.2016 - 5.32 Bebauungsplan Nr. 1/80 (367) Margaretenstraße T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 29.04.2004 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/80 (367) Margaretenstraße Teil 2 2. Änderung nach § 13 BauGB.
 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet beschränkt sich auf das Grundstück der Treppenanlage zwischen dem Charlottenweg und dem Tobiasweg. Die Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Einstellung wird das Verfahren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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