22.09.2016 - 5.30 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/16 Wohnbebauung Steltenbergstraße liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, im gleichnamigen Stadtbezirk, zwischen der Steltenbergstraße sowie der Letmather Straße und grenzt westlich an die bestehende Wohnbebauung. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 764, 762, 776, 786, 779, 789, 780, zum Teil 792, 795, 403, 110, 109, 108, 107, 106, 404, 468, 475, 578, 479, 503.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan, im Maßstab 1:500, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im 2. Quartal des Jahres 2017 durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage