22.09.2016 - 5.29 Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 Wohnbebauung Brandenburger Straße liegt in Vorhalle, im Stadtbezirk Nord, an der Kreuzung Brandenburger Straße / Vossacker und nördlich der Hauptschule Vorhalle. Das Plangebiet liegt in Flur 3 und umfasst das Flurstück 535 sowie teilweise das Flurstück 790.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan, im Maßstab 1:500, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 1. Quartal des Jahres 2017 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage