22.09.2016 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof Verfahren nach
§ 13 a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 05.07.2016 wird dem Bebauungsplan beigefügt

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Berchum in Flur 3 das Flurstück 334 (teilw.), die Flurstücke 435 und 436 und in Flur 5 die Flurstücke 271, 247 (teilw.) und 282 (teilw.). In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab
1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im September 2016 tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

12

 

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

4

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

1

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

45

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage