22.09.2016 - 5.26 Bebauungsplan Nr. 6/14 (660)- Mischgebiet Nords...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.26
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die ergänzenden Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität sowie des Landschaftsbeirates hin.
Herr Grothe führt aus, dass der ergänzende Beschluss den Wunsch vorsehe, einen Teil des Flussraumes auszuweiten. Wenn dies in der Offenlage geprüft werden soll, müsse eine erneute Offenlage erfolgen. Er schlägt vor, die Offenlage zu beschließen und die Prüfungen erfolgen unabhängig davon.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/14 (660) –Mischgebiet Nordstraße- in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 14.07.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Nordstraße und die anliegenden Häuser von der Einmündung Enneper Straße bis zur Ennepe, außerdem die Grundstücke beiderseits der Westerbauerstraße. Ebenfalls zum Geltungsbereich gehören die Grundstücke Enneper Str. 134 – 138. Die Grundstücke Enneper Str. 132 und Nordstr. 2 liegen im Geltungsbereich des angrenzenden, ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9/13 (Drucksachennr. 0683/2016). Das Flurstück 294 wurde ebenfalls in das Plangebiet mit einbezogen, da dies eine Voraussetzung dafür ist, um den auf dem Grundstück (ehemals „Gummi Becker“) entstandenen Fuß-und Radweg entlang der Ennepe auch in westlicher Richtung fortführen zu können.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufweitung der Ennepe inklusive der angrenzenden Grünfläche im Rahmen der weiteren Bearbeitung nach Offenlage zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
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