22.09.2016 - 5.16 Beratungszuständigkeit des Ausschusses für Umwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz liest den geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vor: „Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität ist bei allen Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Die Hauptsatzung mit Zuständigkeitsordnung sind entsprechend zu ändern.“
Herr Hoffmann merkt an, dass der zweite Satz des STEA-Beschlusses in der Ratssitzung nicht mit beschlossen werden sollte. Die Zuständigkeit der Ausschüsse wird nicht in der Hauptsatzung, sondern in der Zuständigkeitsordnung angesprochen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität wäre nicht der letztberatende Ausschuss. Dies wäre weiterhin der STEA. Die vorberatenden Ausschüsse seien in keinem Themenfeld erwähnt, sondern lediglich über die Auffangklausel in § 2 Abs. 2, dass Ausschüsse in den Sachgebieten, die sie betreffen, vor zu beraten haben, angesprochen. Wenn so beschlossen würde, wie der STEA es im Satz 1 seines Beschlusses vorschlage, wäre dies eine Auslegungsanweisung für die Verwaltung hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Wenn dort ein ergänzender Satz für den UWA eingefügt würde, folge sehr schnell die Notwendigkeit, dies auch für andere vorberatende Ausschüsse zu tun. Die Zuständigkeitsordnung würde dann zu unübersichtlich.
Herr Hentschel fragt, warum dieser Punkt überprüft worden ist.
Herr Grothe antwortet, dass als Auftrag aus dem STEA heraus geklärt werden sollte, inwieweit bei Bebauungsplänen, die für den Innenbereich aufgestellt werden und keinen Einfluss auf umweltrelevante Fragen haben, der STEA allein beraten solle oder nicht. Hierzu hat die Verwaltung die vorliegende Vorlage vorbereitet.
Herr Thieser erläutert, dass gegen den Vorschlag von Herrn Hoffmann nichts einzuwenden sei. Der Rat könne den ersten Satz des STEA-Beschlusses beschließen. Es ginge nicht um eine formale rechtliche Entscheidung, sondern um eine politische Absichtserklärung. Es reiche aus, im Beschluss deutlich zu machen, dass der UWA zu beteiligen sei.
Herr Meier teilt mit, dass im STEA deutlich gemacht wurde, dass bei Beratungen gem. § 13 a auch der UWA zu beteiligen ist. Durch das Rechtsamt wurde mitgeteilt, dass dies derzeit durch die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich sei. Der politische Wille, die Beteiligung des UWA bei Bebauungsplänen gem. § 13 a, müsse umgesetzt werden.
Herr Riechel plädiert dafür, den ersten Satz des STEA-Beschlusses im Rat zu beschließen.
Herr Dr. Ramrath macht deutlich, dass die CDU-Fraktion im Spannungsfeld zwischen der gewünschten Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren und dem Ziel, dass der UWA bei umweltrelevanten Verfahren auch beteiligt bleibe, einen pragmatischen Weg erarbeitet habe. Dies sei in einen Antrag der Allianz im UWA eingeflossen. Der STEA habe mit Mehrheit anders beschlossen. Er bittet darum, den ersten Satz des STEA-Beschlusses um das Wort „vorberatend“ zu ergänzen.
Herr Klinkert merkt an, dass die Fraktion Hagen Aktiv den Kompromissantrag im UWA zunächst mitgetragen habe und erklärt, warum sich die Fraktion Hagen Aktiv im STEA anders entscheiden habe, damit eine Beteiligung des UWA bei allen Bebauungsplanverfahren erfolge.
